Export von Pferden innerhalb der EU
Ein Pferd, das in einen Staat der Europäischen Union exportiert werden soll, muss
- mit einem maschinenlesbaren und zugelassenen Chip gekennzeichnet sein
- von einem gültigen Equidenpass begleitet werden
- von einer Veterinärbescheinigung (Traces-Bescheinigung) begleitet werden
- frühestens 24 Stunden vor Abfahrt von einem Amtstierarzt untersucht worden sein
Bezüglich der Untersuchung setzen Sie sich bitte mit uns zwecks Terminabsprache in Verbindung.
Bescheinigung und Untersuchung sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Zeitaufwand.
Dokumente: