Geflügelpest/ Aviäre Influenza
Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Cochem-Zell
Auch Gebiete des Landkreises Vulkaneifel liegen in der Überwachungszone
Am 16.03.2023 wurde in einem Geflügelbestand in 56759 Kaisersesch der Ausbruch der aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt.
Um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden vom Landesuntersuchungsamt und den betroffenen Landkreisen verschiedene Schutzmaßnahmen eingeleitet. So wurde eine Schutz- und eine Überwachungszone um den Seuchenbetrieb gelegt, die mit in Kraft treten der Allgemeinverfügung des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz wirksam wird.
Folgende Gemeinden in unserem Landkreis werden hiervon betroffen sein:
Arbach, Höchstberg, Kaperich, Kötterichen, Lirstal, Oberelz, Retterath, Uersfeld
In der vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz erlassenen Allgemeinverfügung, werden die Schutzmaßnahmen (u.a. Aufstallpflicht, Biosischerheitmaßnahmen, etc.) aufgeführt, die von den geflügelhaltenden Betrieben in beiden Gebieten eingehalten werden müssen.
Diese Allgemeinverfügung kann unter vorheriger Terminvereinbarung im Veterinäramt der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Ferner finden Sie die Allgemeinverfügung hier zum Download: Tierseuchenrechtliche Verfügung des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI/Geflügelpest)
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Cochem-Zell. Hier ist auch eine Onlinekarte hinterlegt, mit deren Hilfe ersichtlich ist, ob die eigene Adresse in der Überwachungszone liegt.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Veterinäramt Vulkaneifel unter der Telefonnummer. 06592/933-353
Stand, 17.03.2023