Schweinepest (Stand 17.06.2025)
Nach dem Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Olpe und damit wieder nur unweit unserer Kreisgrenzen entfernt, möchten wir die Jägerschaft unseres Landkreises nochmals auf die Beprobungspflicht von
- Fallwild (Schwarzwild)
- Unfallwild (Schwarzwild)
- bei Aufbruch auffälligen Schwarzwild
- Verhaltensauffälligen Schwarzwild
hinweisen.
Eine frühe Feststellung eines Eintrages des ASP-Virus in unsere Region ist für eine Bekämpfung essentiell. Die vorgeschriebenen tierseuchenrechtlichen Bekämpfungsmaßnahmen bedeuten für viele Teile der Bevölkerung Einschnitte. Unser Ziel muss es daher sein, durch ein frühzeitiges Erkennen Restriktionsgebiete klein zu halten und den Zeitraum der bekämpfungsmaßnahmen klein zu halten.
Wir appellieren daher eindringlich an alle Jäger mitzuarbeiten und bedanken uns auch für die bisherige Mitarbeit.
Material zur Probenentnahme und zum kostenfreien Versand können im Veterinäramt abgeholt werden. Als Aufwandsentschädigung wird für die Beprobung von Fall- und Unfallwild eine Aufwandentschädigung von 70€ durch das Land gewährt.
Im Weiteren fordern wir alle schweinehaltenden Betriebe (auch Hobbyhalter) auf, wie gesetzlich vorgeschrieben, Biosicherheitsmaßnahmen zu etablieren und einzuhalten. Nur so können unsere Hausschweinebestände vor einem Eintrag des Virus geschützt werden.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen:
Afrikanische Schweinepest ASP
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ansteckende, virale Erkrankung von Haus- und Wildschweinen. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich.
Das Virus weist in der Umwelt eine sehr hohe Überlebensfähigkeit auf.
Es wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, z.B. über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen.
Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigen Speisen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z.B. Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung, oder Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden.
Die ASP ist die derzeit bedeutendste Schweinekrankheit in Europa. Ihre Bekämpfung unterliegt dem europäischen und nationalen Tierseuchenrecht.
Nachweis des Virus im Landkreis Olpe, Nordrhein-Westfalen:
Am 16.06.2025 wurde das Virus erstmalig in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Im Landkreis Olpe, nur 30 km von der Grenze zu Rheinland-Pfalz entfernt, wurde ein totes Wildschwein (Fallwild) positiv auf ASP untersucht. NRW hat noch am Sonntag mit einer Fallwildsuche im Umkreis des Fundortes begonnen. Weitere Wildschweinkadaver wurden dabei entdeckt. Erste Restriktionsgebiete wurden eingerichtet und Jagdverbote, Anleinpflicht für Hunde, etc. ausgesprochen.
Das Geschehen unterliegt derzeit einer starken Dynamik.
Nachweis des Virus in Rheinland-Pfalz
In den Landkreisen Mainz- Bingen und im Landkreis Alzey-Worms wurde das Virus bei Schwarzwild nachgewiesen. Die derzeitige Fallzahl liegt bei 74 positiven Befunden. Auch hier wurden Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Auch hier liegen die derzeitigen Restriktionszonen nur ca. 100km von der Kreisgrenze entfernt.
Nachweis des ASP-Virus in Hessen:
Am 16.06.2024 wurde der erste Fall von ASP im Landkreis Groß-Gerau, Hessen bei einem Wildschwein bestätigt. Bekämpfungsmaßnahmen wurden von den zuständigen Behörden eingeleitet. Neben einer intensiven Fallwildsuche wurden Restriktionsgebiete eingerichtet, Allgemeinverfügungen erlassen und Zäune gezogen.
Das Geschehen unterliegt auch hier einer starken Dynamik.
Biosicherheit und Früherkennung
Schweinehaltende Betriebe
Um die Einschleppung der Seuche in die hiesigen Wild- und Hausschweinebestände zu verhindern, ist erhöhte Vorsicht geboten:
Alle Schweinehalter (auch Hobby- oder Minipighalter) sind aufgerufen, ihre gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu erfüllen und diese kritisch zu überprüfen und zu optimieren.
Hier stehen verschiedene Online-Tools u.a. der Universität Vechta als Hilfestellung zur Verfügung:
ASP-Risikoampel
https://risikoampel.uni-vechta.de/plugins.php/aisurveyplugin/asp/survey/experts?disease_id=4
ASP-Risikoampel (Offenställe)
Qualitative Risikobewertung des ASP-Eintrages in Auslauf- und Freilandhaltungen (FLI)
Wir möchten darauf hinweisen, dass es im Seuchenfall ggf. zu Aufstallgeboten in Freiland- und Auslaufhaltungen kommen kann. Die entsprechenden Halter sind daher aufgefordert, schon jetzt ein tierschutzgerechtes Aufstallen vorzubereiten.
Achten sie beim Zukauf von Futtermittel, Einstreu, etc. auf die Herkunft aus ASP freien Gebieten.
Jagd
Auch Jäger müssen auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten.
Von Jagdreisen in die von ASP betroffenen Gebiete (insbesondere Osteuropa) sollte abgesehen werden.
Die bisherige Entwicklung des ASP-Geschehens zeigt, dass eine möglichst frühe Erkennung in Verbindung mit dem schnellen und konsequenten Umsetzen verschiedener Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen die Chance, die Tierseuche auszurotten, signifikant erhöht.
Wir bitten daher um Beachtung, dass weiterhin von jedem verendet aufgefundenen Wildschwein (Fallwild), Unfallwild, krank erlegtem oder beim Aufbruch auffälligem Wildschwein Proben zur Untersuchung auf die Klassische und Afrikanische Schweinepest zu entnehmen sind.
Nur so kann ein Ausbruch der Seuche früh erkannt werden!
Durch das Land Rheinland-Pfalz wird für die Beprobung von Fallwild/ Unfallwild eine Prämie von 70 € gewährt.
Afrikanische Schweinepest: der Mensch als Vektor entscheidend!
Wir bitten daher die Gesamtbevölkerung um Mithilfe! Helfen Sie uns unsere Haus- und Wildschweinebestände vor dem ASP- Virus zu schützen. Entsorgen Sie Ihre Wurst- oder Schweinefleischwaren, sowie Reste davon, sicher über die Restmülltonne!
Verbreitung: Deutschland
Am 10.09.2020 wurde im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg wurde erstmals das Virus der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland nachgewiesen.
Es folgten Nachweise in Sachsen, Baden-Württemberg (wieder frei), Mecklenburg- Vorpommern (aktuell ein Betrieb), Hessen, Rheinland-Pfalz und nun Nordrhein-Westfalen.
Durch intensive Bekämpfungsmaßnahmen konnte die Seuche in vielen Gebieten eingedämmt werden. Allerdings zeigt sich das Geschehen extrem dynamisch. Dies spiegelt sich eindrücklich auch in dem „Sprung“ nach Hessen oder nach Nordrhein-Westfalen wieder (s.o.).
Europa
Die ASP breitet sich insbesondere weiter in den Osteuropäischen Staaten und Italien aus.
Es wird daher nochmals eindringlich vor dem Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch aus betroffenen Gebieten gewarnt. Problematisch ist auch der Versand von Lebensmitteln aus z.B. Rumänien an in Deutschland arbeitende Familienmitglieder und Freunde. Wir möchten hier eindringlich alle Arbeitgeber bitten, mit Ihren osteuropäischen Mitarbeitern über die Gefahr der Einschleppung von ASP über Lebensmittel zusprechen. Gerne können wir Ihnen hierfür auch Merkblätter in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung stellen.
Klassische Schweinepest KSP/ESP und ASP
Änderung der Monitoringverordnung auf Klassische Schweinepest
Mit der Änderungsverfügung vom 11.01.2020 hat das Landesuntersuchungsamt die in der „Tierseuchenrechtlichen Anordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen“ vom 08.08.2017 festgelegten Beprobungsmodalitäten bezüglich Klassischer Schweinepest (KSP) geändert.
Aktuelle Beprobungsmodalitäten:
- pro Hegering oder Forstamt sind 11 Proben im Jahr 2025 einzusenden
- diese sind zu gleichen Teilen auf das erste und zweite Halbjahr zu verteilen
- die Proben (Blut (EDTA) oder bluthaltige Körperflüssigkeiten) sind von erlegten Wildschweinen (bevorzugt unter 30 kg Lebendgewicht) zu entnehmen und zusammen mit den Probenbegleitscheinen dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz zu übersenden.
Probenröhrchen und Versandmaterial (frankiert und adressiert) können über das Veterinäramt Vulkaneifel bezogen werden.
Weitere Informationen und u.a. Probenbegleitscheine finden Sie auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes:
https://lua.rlp.de/service/downloads/tierseuchen-tiergesundheit
Zuständig
Mäckler, Cornelia
Tierärztin, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittelüberwachung
Tel.: 06592 933 - 353
Weitere Informationen und Kontaktformular Mäckler, Cornelia