Schweinepest (Stand 11.07.2024)
Nachweis des ASP-Virus in Hessen und Rheinland-Pfalz:
Am 16.06.2024 wurde der erste Fall von ASP im Landkreis Groß-Gerau, Hessen bei einem Wildschwein bestätigt. Im Folgenden wurde auch im Landkreis Alzey-Worms und im Landkreis Mainz-Bingen das ASP Virus bei Wildschweinen nachgewiesen.
Damit hat die Seuche wieder einen großen Sprung gemacht und ist nun auch erstmalig linksrheinisch aufgetreten.
Die von den Restriktionszonen betroffenen Landkreise haben unmittelbar verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen Behörden eingeleitet.
Im Weiteren wurde auch in einem Kleinstbetrieb im Landkreis Groß-Gerau das Virus beim Hausschwein nachgewiesen, entsprechende Maßnahmen wurden auch hier eingeleitet.
Das Veterinäramt des Landkreises Vulkaneifel verfolgt die Entwicklungen rund um die ersten bestätigten Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Rheinland-Pfalz sehr aufmerksam.
Afrikanische Schweinepest ASP
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ansteckende, virale Erkrankung von Haus- und Wildschweinen. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich.
Das Virus weist in der Umwelt eine sehr hohe Überlebensfähigkeit auf. Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, z.B. über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigen Speisen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z.B. Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung, oder Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden.
Die ASP ist die derzeit bedeutendste Schweinekrankheit in Europa. Ihre Bekämpfung unterliegt dem europäischen und nationalen Tierseuchenrecht.
Biosicherheit und Früherkennung
Schweinehaltende Betriebe
Um die Einschleppung der Seuche in die hiesigen Wild- und Hausschweinebestände zu verhindern, ist erhöhte Vorsicht geboten:
Alle Schweinehalter (auch Hobby- oder Minipighalter) sind aufgerufen, ihre gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu erfüllen und diese kritisch zu überprüfen und zu optimieren.
Hier stehen verschiedene Online-Tools u.a. der Universität Vechta als Hilfestellung zur Verfügung:
- ASP-Risikoampel
- ASP-Risikoampel (Offenställe)
- Qualitative Risikobewertung des ASP-Eintrages in Auslauf- und Freilandhaltungen (FLI)
Wir möchten darauf hinweisen, dass es im Seuchenfall ggf. zu Aufstallgeboten in Freiland- und Auslaufhaltungen kommen kann. Die entsprechenden Halter sind daher aufgefordert, schon jetzt ein tierschutzgerechtes Aufstallen vorzubereiten.
Achten sie beim Zukauf von Futtermittel, Einstreu, ect. auf die Herkunft aus ASP freien Gebieten.
Jagd
Auch Jäger müssen auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten.
Von Jagdreisen in die von ASP betroffenen Gebiete sollte abgesehen werden.
Die bisherige Entwicklung des ASP-Geschehens zeigt, dass eine möglichst frühe Erkennung in Verbindung mit dem schnellen und konsequenten Umsetzen verschiedener Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen die Chance, die Tierseuche auszurotten, signifikant erhöht.
Wir bitten daher um Beachtung, dass weiterhin von jedem verendet aufgefundenem Wildschwein (Fallwild), Unfallwild, krank erlegtem oder beim Aufbruch auffälligem Wildschwein Proben zur Untersuchung auf die Klassische und Afrikanische Schweinepest zu entnehmen sind.
Nur so kann ein Ausbruch der Seuche früh erkannt werden!
Durch das Land Rheinland-Pfalz wird für die Beprobung von Fallwild eine Prämie von 70 € gezahlt.
Afrikanische Schweinepest: der Mensch als Vektor entscheidend!
Wir bitten daher die Gesamtbevölkerung um Hilfe! Helfen Sie uns unsere Haus- und Wildschweinebestände vor dem ASP- Virus zu schützen. Entsorgen Sie Ihre Wurst- oder Schweinefleischwaren, sowie Reste davon sicher über die Restmülltonne!
Verbreitung:
Deutschland
Am 10.09.2020 wurde im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg wurde erstmals das Virus der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland nachgewiesen.
Es folgten Nachweise in Sachsen, Baden-Württemberg (wieder frei), Mecklenburg- Vorpommern (aktuell ein Betrieb) und nun in Hessen.
Durch intensive Bekämpfungsmaßnahmen konnte die Seuche in vielen Gebieten eingedämmt werden. Allerdings zeigt sich das Geschehen extrem dynamisch. Dies spiegelt sich eindrücklich auch in dem „Sprung“ nach Hessen wieder (s.o.).
Europa
Die ASP breitet sich insbesondere weiter in den Osteuropäischen Staaten und Italien aus.
Es wird daher nochmals eindringlich vor dem Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch aus betroffenen Gebieten gewarnt. Problematisch ist auch der Versand von Lebensmitteln aus z.B. Rumänien an in Deutschland arbeitende Familienmitglieder und Freunde. Wir möchten hier eindringlich alle Arbeitgeber bitten, mit Ihren osteuropäischen Mitarbeitern über die Gefahr der Einschleppung von ASP über Lebensmittel zusprechen. Gerne können wir Ihnen hierfür auch Merkblätter in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung stellen.
Klassische Schweinepest KSP/ESP
Änderung der Monitoringverordnung auf Klassische Schweinepest
Mit der Änderungsverfügung vom 11.01.2020 hat das Landesuntersuchungsamt die in der „Tierseuchenrechtlichen Anordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen“ vom 08.08.2017 festgelegten Beprobungsmodalitäten bezüglich Klassischer Schweinepest (KSP) geändert.
Aktuelle Beprobungsmodalitäten:
- pro Hegering oder Forstamt sind 11 Proben im Jahr 2024 einzusenden
- diese sind zu gleichen Teilen auf das erste und zweite Halbjahr zu verteilen
- die Proben (Blut (EDTA) oder bluthaltige Körperflüssigkeiten) sind von erlegten Wildschweinen (bevorzugt unter 30 kg Lebendgewicht) zu entnehmen und zusammen mit den Probenbegleitscheinen dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz zu übersenden.
Probenröhrchen und Versandmaterial kann über das Veterinäramt Vulkaneifel bezogen werden.
Weitere Informationen und u.a. Probenbegleitscheine finden Sie auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes: https://lua.rlp.de/service/downloads/tierseuchen-tiergesundheit
Zuständig
Mäckler, Cornelia
Tierärztin, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittelüberwachung
Tel.: 06592 933 - 353
Weitere Informationen und Kontaktformular Mäckler, Cornelia