Tierimpfstoffe
Grundsätzlich dürfen Tiere nur direkt durch die behandelnde Tierärztin / den behandelnden Tierarzt geimpft werden. Nur in Ausnahmefällen ist es unter bestimmen Voraussetzungen zulässig, dass Tierärztinnen / Tierärzte Tierimpfstoffe an TierhalterInnen oder von diesen beauftrage Personen (ImpfhelferInnen) abgeben.
Weitere Informationen finden Sie in den u.a. Dokumenten.
Dokumente:
- Abgabe von Tierimpfstoffen, Sera und Antigenen (inkl. Paramunitätsinducer) an den Tierhalter
- Anzeige über die Abgabe von Tierimpfstoffen Gemäß § 44 der Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz
Zuständig
Büsing, Kirsten Dr.
Tierärztin, Tierschutz, Tierseuchen
Tel.: 06592 933 - 371
Weitere Informationen und Kontaktformular Büsing, Kirsten Dr.