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Tollwutbekämpfung Monitoringuntersuchung Fuchs


Jagdausübungsberechtigte sind verpflichtet (§ 3a Satz 2 Tollwut-VO), alle verendet aufgefundenen (gerade auch die verunfallten) sowie kranke abgekommenen, verhaltensgestörten oder anderweitig auffälligen erlegten wild lebenden Füchse, Marderhunde und Waschbären beim zuständigen Veterinäramt oder beim Landesuntersuchungsamt in Koblenz (LUA), zwecks Untersuchung abzugeben.

Folgende Angaben sind hierbei auf dem Probenbegleitschein (siehe Dokumente) zu machen:

  • Abschuss-/Fundort
  • Datum des Abschusses/Fundes
  • Tierart
  • Verhalten des Tieres (falls bekannt)

Für die Untersuchung ist der gesamte Tierkörper im Balg einzusenden.

Alle Untersuchungen auf Tollwut finden für Rheinland-Pfalz im Landesuntersuchungsamt, Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstr. 34, 56073 Koblenz, statt.  Vom Untersuchungsergebnis werden der Einsender und der zuständige Kreis unterrichtet.
Die Kosten der Tollwutuntersuchung der Indikatortiere (Fuchs, Marderhund, Waschbär) trägt das Land.

Dem Jagdausübungsberechtigten wird je anerkanntem Indikatortier (Fuchs, Marderhund, Waschbär) eine pauschale Entschädigung für den Aufwand des Einsammelns, des vorschriftsmäßigen Verpackens, des Ausfüllens des Begleitscheins und des Versendens/Transportierens eines Tierkörpers in Höhe von 50 Euro bezahlt.

Die Indikatortiere sind zeitnah nach dem Auffinden oder Erlegen ans LUA zu senden, denn nur so kann das Wiederauftreten der Tollwut schnell erkannt werden; daher gilt die Entschädigungsfähigkeit für Füchse maximal für vier Wochen nach dem Auffinden oder Erlegen. Im Falle einer direkten Anlieferung des Tieres an das LUA, sollte der Jagdausübungsberechtigte die zuständige Behörde darüber in Kenntnis setzen.

Das Landesuntersuchungsamt entscheidet zeitnah, gemäß der oben genannten Kriterien über die Entschädigungsfähigkeit der Indikatortiere. Die Kreise erhalten vom Landesuntersuchungsamt parallel einen Abdruck des Anerkennungsbescheides

Dokumente:

 

Zuständig

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