Transportunternehmer nach Tierschutzrecht
Für den gewerblichen Transport landwirtschaftlicher Nutztiere auf Strecken von mehr als 65 km, müssen die Transportunternehmen (hierzu zählen auch Einzelpersonen) eine Zulassung besitzen. Diese Zulassung wird vom zuständigen Veterinäramt auf Antrag ausgestellt.
Um diese Zulassung zu erhalten, müssen die Antragsteller unter anderem nachweisen, dass sie über ausreichend und geeignetes Personal (mit Befähigungsnachweis) verfügen. Diese Zulassungen gelten für fünf Jahre. Die Bescheinigungen werden in einem EU-weit einheitlichen Format ausgestellt und in einer elektronischen Datenbank erfasst, auf die die Behörden sämtlicher Mitgliedstaaten Zugriff haben.
Dokumente:
Zuständig
Roden, Elke
Veterinärwesen, Landwirtschaft, Agrarförderung
Tel.: 06592 933 - 230
Weitere Informationen und Kontaktformular Roden, Elke