Verreisen mit Heimtieren
Was muss ich bei Reisen ins Ausland mit einem Heimtier beachten?
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union muss der EU-einheitliche Heimtierausweis mitgeführt werden. Weiterhin muss eine gültige Tollwutimpfung erkennbar sein. Gegen Tollwut können Welpen frühestens ab einem Alter von 3 Monaten geimpft werden. Diese erste Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden. Der Gültigkeitszeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, darf nicht überschritten sein. Die Gültigkeitsdauer des verwendeten Impfstoffes muss vom Impftierarzt im EU-Heimtierausweis im Abschnitt IV eingetragen werden.
Das Tier muss eindeutig identifizierbar sein.
Wo bekomme ich einen Heimtierausweis her?
Dieser wird von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt.
Wie ist mein Heimtier identifizierbar?
Heimtiere müssen zur eindeutigen Identifikation elektronisch durch einen Chip gekennzeichnet sein (ISO-Norm 1178 oder 11785). Die Chip-Nummer muss im Pass eingetragen sein.
Was geschieht, wenn die Einreisebedingungen nicht erfüllt sind?
Die EU- Richtlinien sehen vor, dass Tiere, die die Einreisebedingungen nicht erfüllen,
- in das Herkunftsland zurückzusenden
- unter amtlicher Kontrolle zu isolieren (Quarantäne)
- als letztes Mittel, sofern eine Rücksendung oder Isolierung durch Quarantäne nicht möglich ist, zu töten
sind.
Was muss ich beachten, bei Reisen in Länder außerhalb der EU?
Die EU hat eine Liste von Drittländern erstellt, bei denen der Tollwutstatus dem der EU-Mitglieder entspricht. Für diese Länder gelten gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliche Reisen (z. B. Schweiz, Norwegen).
Einige EU- oder Drittländer haben noch nationale Bestimmungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Heimtier einreisen darf. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeitern der Kreisverwaltung.
Dokumente:
Zuständig
Büsing, Kirsten Dr.
Tierärztin, Tierschutz, Tierseuchen
Tel.: 06592 933 - 371
Weitere Informationen und Kontaktformular Büsing, Kirsten Dr.