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Wild- und Rinderseuche

LANDESUNTERSUCHUNGSAMT RHEINLAND-PFALZ
Pressedienst

Wild- und Rinderseuche: Erster Nachweis in Rheinland-Pfalz  

In Rheinland-Pfalz wurde erstmals die Wild- und Rinderseuche bei einem Rind nachgewiesen. Die auch unter dem Namen Hämorrhagische Septikämie bekannte bakterielle Erkrankung ist für Menschen ungefährlich, führt bei Wild- und Nutztieren aber zu gehäuften plötzlichen Todesfällen.   

Weitere typische klinische Anzeichen der Seuche sind hohes Fieber, Schwäche, Atemnot, blutiger Durchfall, Flüssigkeitsansammlungen im Gewebe (Ödeme) an Kopf, Hals und Vorderbrust sowie multiple Blutungen. Treten die Krankheitssymptome nach der Inkubationszeit von ein bis fünf Tagen bei einem Tier auf, kommt in der Regel jede Therapie zu spät. Eine Bekämpfung der Infektion mit Antibiotika ist nur in der Frühphase erfolgversprechend. Einen zugelassenen Impfstoff gibt es in Deutschland nicht.

Einige der typischen Symptome der Hämorrhagische Septikämie zeigte auch das gut zwei Jahre alte männliche Rind aus dem Westerwald, das zur Feststellung der Todesursache ans Landesuntersuchungsamt (LUA) geschickt worden war. Es stammte aus einer Weidehaltung mit vier Tieren, wovon zwei innerhalb kurzer Zeit verendet waren und eine Schwellung des Kopfes aufwiesen.   

Bei der Sektion stellten die Fachleute des LUA eine mit Gewebsuntergang und Ödembildung einhergehende Entzündung der Muskulatur in Verbindung mit einer bakteriellen Blutvergiftung fest, hervorgerufen durch den Keim Pasteurella multocida. Eine weiterführende Differenzierung des Erregers am Landeslabor Berlin-Brandenburg erbrachte den molekularbiologischen Nachweis von Pasteurella multocida „Kapseltyp B“, dem Erreger der Wild- und Rinderseuche.  

Die Erkrankung befällt Wildwiederkäuer, Rinder, Büffel, kleine Wiederkäuer, Haus- und Wildschweine, selten auch Pferde und Esel. Symptomlos infizierte Wildtiere gelten als Reservoir für den Erreger und können ihn durch direkten oder indirekten Kontakt, zum Beispiel über das Wasser in Tränken, auch auf Nutztiere übertragen.   

In Deutschland gilt die Seuche wegen des insgesamt hohen seuchenhygienischen Standards als getilgt; seit 1969 ist sie nicht mehr anzeigepflichtig und wird nicht mehr staatlich bekämpft. Seit 2010 wurde die Hämorrhagische Septikämie wieder in verschiedenen Bundesländern nachgewiesen, und zwar im Rahmen zeitlich und räumlich begrenzter Ausbrüche bei Rindern und Wildwiederkäuern sowie Schweinen und Wildschweinen.
 
Verantwortlich (i.S.d.P.)
Kerstin Stiefel
Pressesprecherin
Telefon 0261/9149-506
kerstin.stiefel@lua.rlp.de
 
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