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Haushaltsplan Landkreis Vulkaneifel

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er enthält u.a. alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises Vulkaneifel voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen (Ergebnishaushalt). Im Finanzhaushalt sind alle voraussichtlich ergebnis- und vermögenswirksamen Ein- und Auszahlungen enthalten sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushaltsplan ist für die Verwaltung verbindlich. Er wird in der Regel in der Dezember Sitzung des Kreistages für das kommende Haushaltsjahr beschlossen und muss dann von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier genehmigt werden.

Aktueller Haushaltsplan

Haushaltspläne der Vorjahre

Zuständig

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