Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen:
Teil |
Beschreibung |
Zielgruppe |
Bemerkung |
A |
Aushang mit allgemein gültigen Hinweisen |
Alle Benutzer des Gebäudes bzw. Betriebes |
An auffälligen Stellen anzubringen |
B |
Dienstanweisung, Merkblatt, Broschüre |
Bewohner, Beschäftige ohne besondere Brandschutzaufgaben |
|
C |
Dienstanweisung, Merkblatt, Broschüre |
Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben |
Die Teile A und B sind in der Regel immer aufzustellen. Der Teil C ist in der Regel nur dann aufstellen, wenn von der Behörde gefordert oder wenn im Rahmen einer Gefährdungsanalyse die Notwendigkeit festgestellt wurde. Die Teile B und C sind zur besseren Übersichtlichkeit in besonderen Merkblättern behandelt.
Für Objekte im Landkreis Vulkaneifel kann unter Angabe des Objektes bei der Brandschutzdienststelle der Aushang als „Word“-Dokument angefordert werden (e-Mail: brandschutzdienststelle@vulkaneifel.de ).
Dokumente:
- Merkblatt zur Brandschutzordnung Teil A
- Merkbaltt zur Brandschutzordnung Teil B
- Merkblatt zur Brandschutzordnung Teil C
Zuständig
Benz, Robert
Vorbeugender Brandschutz
Tel.: 06592 933 - 222
Weitere Informationen und Kontaktformular Benz, Robert