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Feuerwehrzufahrten und Hydranten

Wenn es brennt, sollte die Feuerwehr so schnell wie möglich kommen, um mit den Rettungs- und Löschmaßnahmen zu beginnen.

Oft wird die Anfahrt verzögert, weil durch Falschparker Straßen und Feuerwehrzufahrten blockiert sind. Diese Zeit kann unter Umständen Menschenleben kosten!
Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn die schweren Gerätschaften weit getragen werden müssen.

Feuerwehrauto in zugeparkter Straße

Auch wenn eine Straße nicht ausdrücklich mit Halteverbotsschildern oder mit anderen Schildern besonders als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet ist, parken Sie bitte immer so, dass die Feuerwehr mit ihren großen Fahrzeugen noch zügig durchkommt. Auf oder in engen öffentlichen Straßen darf z.B. nur geparkt werden, wenn eine Durchfahrtsbreite von 3,1 m bleibt. In Kurven ist noch mehr Platz erforderlich.

In Bereichen, die als Feuerwehrzufahrt oder -fläche gekennzeichnet sind, darf überhaupt nicht geparkt werden.

schild feuerwehr                                   schild-mit-siegel-2009

Solche Bereiche dienen als Zufahrten und Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge, z.B. für Drehleitern, welche einen großen Aktionsradius benötigen, um wirksam eingesetzt werden zu können.

Gebäude, die weiter von öffentlichen Straßen entfernt liegen, können von der Feuerwehr nicht angefahren werden. Hier müssen oft längere Strecken zu Fuß mit schwerem Einsatzgerät zurückgelegt werden. Daher müssen solche Zugänge eine Breite von 1,25 m und Türbreiten von 1 m haben. Diese Wege dürfen also nicht als Abstellfläche genutzt werden.

Halten Sie bei einem Unglücksfall genügend Sicherheitsabstand zu den Lösch- und Rettungsmannschaften. Behindern Sie deren Arbeit nicht.

Hier appelliert die Feuerwehr an das Verantwortungsbewusstsein. Man hilft dabei aber auch sich selber, da nur durch genügend Sicherheitsabstand eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann.
Beachten Sie unbedingt die Anweisungen der Feuerwehrleute, denn gerade bei Bränden gibt es oft auch unsichtbare Gefahren durch giftige Dämpfe und Brandrauch.

Freihalten der Hydranten

Die Feuerwehr stellt bei Einsätzen im Winter immer wieder fest, dass ein Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt sind. Hydranten sind in der Fahrbahn, im Gehweg oder seltener auch im Randstreifen eingebaut.

Hydrant

Ist dort nicht oder nicht ausreichend Schnee geräumt, geht unnötig Zeit verloren, bis die Feuerwehr den Hydranten anhand des Hinweisschildes aufgefunden hat. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bildet der tauende und wieder gefrierende Schnee auf Hydranten einen dicken Eispanzer und macht der Feuerwehr die Löschwasserentnahme fast unmöglich. Eine hierdurch verzögerte Brandbekämpfung kann u.U. Menschenleben kosten und hohe Sachschäden verursachen. Deshalb sollten die Anwohner im eigenen Interesse unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freihalten.


Denken Sie bitte auch daran: Auf bzw. über Hydranten ist auf Gehwegen das Parken verboten, selbst wenn das Parken sonst dort erlaubt ist! Wenn Sie auf der Straße über einem Hydranten parken (wo das Parken erlaubt ist), müssen Sie mit Beschädigungen des Fahrzeuges rechnen, falls im Brandfall die Feuerwehr Ihr Fahrzeug entfernt. Unter Abwägung der Folgen darf die Feuerwehr z.B. durch Aufschaukeln Ihr Fahrzeug beiseite schaffen.

Hydranten werden durch 25 cm x 20 cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem "H" für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser (in Millimetern) und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild (in Metern) angegeben.

Hinweisschild für Hydranten

Hier ist ein Hinweisschild für einen Hydranten abgebildet. Die Wasserleitung hat einen Durchmesser von 80 mm, der Hydrant hat die Ordnungsnummer 121. Der Hydrant befindet sich 4,8 m vor dem Schild und 5,8 m nach rechts.

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