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Grillen, Waldbrandgefahr

Grillen im Freien, sei es im eigenen Garten oder an einem der zahlreichen öffentlichen Grillplätze, ist ein beliebtes, weil gemütliches Sommervergnügen. Damit es auch so bleibt und nicht zu einer Gefahr wird, sollten einige Regeln beachtet werden:

  • Achten Sie beim Aufstellen des Grills auf einen festen Standplatz und halten Sie Abstand zu brennbaren Materialien.
  • Halten Sie genügend Abstand zu den Verzehrplätzen.
  • Halten Sie Kinder vom Grill fern.
  • Das Anzünden von Holzkohle erfordert häufig etwas Geduld. Verwenden Sie stets nur handelsübliche Grillzünder, keinesfalls „Brandbeschleuniger" wie Benzin oder Spiritus. Beide Flüssigkeiten verdampfen bei sommerlichen Temperaturen extrem schnell. Das dabei entstehende Dampf-Luft-Gemisch ist höchst brennbar. Sie stehen beim Anzünden mitten in einer Dampfwolke, die blitzartig abbrennt. Resultat sind schwerste Verbrennungen.
  • Spritzen Sie niemals aus einer Flasche brennbare Flüssigkeiten in den Grill. Durch Rückzündung entflammt deren Inhalt, und Sie halten einen Molotowcocktail in der Hand.
  • Grillen Sie niemals in Badebekleidung. Tragen sie Grillhandschuhe. Spritzendes Fett ist sehr heiß und verursacht Verbrennungen.
  • Sollte es beim Grillen zu Brandverletzungen kommen, kühlen Sie diese sofort mit viel Wasser, bis spürbare Schmerzlinderung eintritt. Decken Sie die Wunde dann möglichst keimfrei ab, und begeben Sie sich sofort in ärztliche Behandlung.
  • Abtropfendes Fett in die Grillkohle kann zu Flammenbildung führen und dabei sogar das Grillgut entzünden. Halten Sie auch deshalb stets einen Eimer Wasser bereit.
  • Achten Sie bei Verwendung eines Gasgrills unbedingt darauf, dass die Anschlüsse dicht sind, die Gasdüse fest sitzt und der Verbindungsschlauch nicht der Hitze ausgesetzt ist. Austretendes Gas ist brandgefährlich.
  • Grillen Sie nie in einem Raum, in dem keine Zu- und Abluftmöglichkeit besteht. Sauerstoffentzug und Kohlenmonoxidbildung bedeuten Erstickungs- und Vergiftungsgefahr.
  • Vergewissern Sie sich, dass keine Glut vom Wind verweht wird. Im Hochsommer besteht höchste Waldbrandgefahr.
  • Entsorgen Sie die Grillkohle erst, wenn diese völlig erkaltet ist, füllen Sie sie zur Sicherheit nie in Kartons oder Plastikbehälter.

Alljährlich kommt es durch Unachtsamkeit und Leichtsinn zu Bränden in unseren sowieso schon geschädigten Wäldern. Dabei entstehen hohe finanzielle Schäden und Vielzahl von Lebewesen werden getötet. Beim Zusammentreffen von ungünstigen Faktoren kann ein Waldbrand sogar zu einer Katastrophe führen, wie zum Beispiel in den Jahren 1975 und 1976 in Niedersachsen.

Damit Sie nicht Verursacher eines Waldbrandes werden, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Rauchen Sie niemals im Wald. In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen im Wald grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch in einer Entfernung von weniger als 100 m vom Waldrand.
  • Errichten Sie im Wald niemals offenes Feuer (z. B. Grillfeuer). Ein Grillfeuer im Wald bzw. 100 m vom Waldrand anzulegen, zu unterhalten oder mit sich zu führen, ist ebenfalls grundsätzlich verboten.
  • Werfen Sie im Wald oder bis 100 m vom Waldrand niemals brennende oder glimmende Gegenstände weg. Dies gilt insbesondere für Tabakreste aus dem fahrenden Auto im Bereich von Wäldern.

Bei witterungsbedingter akuter Waldbrandgefährdung können die Forstbehörden in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober das Betreten des Waldes untersagen. In diesem Falle sind die gesperrten Waldgrundstücke durch Sperrschilder mit der Aufschrift "Waldbrandgefahr" und dem Zusatz "Betreten verboten! Die Forstbehörde" gekennzeichnet. Befolgen Sie unbedingt diese Verbote.

Glasflaschen bzw. Glasscherben können je nach Sonnenstand wie Brandgläser wirken. Verunreinigen Sie deshalb niemals den Wald durch sogenannte Partyrückstände. Dies gilt auch in entsprechender Entfernung vom Waldrand. Auch Straßengräben sind nicht für solche Abfälle geeignet. Sollten Sie bei Spaziergängen auf solche Abfälle stoßen, so wird es Ihnen eine artenreiche Tierwelt lohnen, wenn Sie diese Abfälle mit nach Hause nehmen und einer geordneten Entsorgung zuführen.

Durch leichtsinniges Abflämmen von Wiesen kommt es immer wieder zu Waldbränden, weil der Brand außer Kontrolle gerät und auf den Wald übergreift. Denken Sie daran, dass flächenhaftes Abbrennen von Stoppelfeldern, der Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände und an Hecken und Hängen nicht nur die nährstoffreiche Humusschicht des Bodens zerstört, sondern darüber hinaus auch grundsätzlich verboten ist. Dieses Verbot dient insbesondere dem Schutz von Pflanzen und Tieren. Gibt es wichtige, insbesondere agrarwirtschaftliche Gründe, so können von diesem Verbot auf Antrag von der Unteren Landespflegebehörde Ausnahmen zugelassen werden.

Sollen landwirtschaftliche Abfälle verbrannt werden, brauchen Sie dafür eine Genehmigung der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung. Auch dabei ist unbedingt auf ausreichenden Abstand zum Wald zu achten.

Denken Sie immer daran, dass durch jeden Wald- und/oder Flächenbrand ein Teil Ihrer eigenen Umwelt zerstört wird und gerade Sie doch nicht Ursache Ihrer eigenen Umweltzerstörung sein wollen.

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