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Rettungsdienst

Die Landkreise sind neben dem Land kommunaler Träger des Rettungsdienstes. Im Rahmen dieser Aufgabe hat der Träger eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Notfall- und Krankentransportes als medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Genehmigung von Rettungsdienstbetrieben.

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