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Zivil- und Katastrophenschutz

Die Landkreise sind Träger des Katastrophenschutzes. Zu den Aufgaben gehören die Bereitstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastophenschutzes mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Ausrüstungen, Bildung von Stabsttellen, Aus- und Fortbildung der Angehörigen des Katastrophenschutzes und Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen.

Träger des Zivilschutzes ist der Bund. Die Landkreise wirken durch nichtmilitärische Maßnahmen mit, um die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen sowie die Folgen zu beseitigen.

Links:

Die unterschätzten Riken "Starkregen" und "Sturzfluten"
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und und Katastrophenhilfe

 

Zuständig

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