Bildung und Teilhabepaket
Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen die gesellschaftliche Teilhabe und Bildungsteilhabe (BuT) von jungen Menschen sicherstellen.
Im Bereich Bildung sind dies:
- eintägige Ausflüge mit der Kindertageseinrichtung oder Schule
- mehrtägige Klassenfahrten
- die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- die Schülerbeförderung zum Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs
- eine ergänzende angemessene Lernförderung
- die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtung oder Schule
Der Bereich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beinhaltet:
Aufwendungen im Zusammenhang mit Aktivitäten in Gesellschaft in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht), Aktivitäten der kulturellen Bildung und Teilnahme an Freizeiten.
Wer hat einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe?
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Personen, die mit einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und für dieses Kind Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder gemeinsam Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Asylbewer-berleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinder und Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler, die Sozialhilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Welche Leistungen beinhaltet Bildung und Teilhabe?
eintägige oder mehrtägige Ausflüge/Klassenfahrten der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung (KiTa)
Leistungshöhe | Voraussetzungen | Erforderliche Unterlagen (über Antrag hinausgehend) |
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Tatsächliche Aufwendungen (ohne Taschengeld) |
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Anlage Bildung und Teilhabe mit Bestätigung der Schule/ KiTa über Art, Dauer und Kosten des Ausflugs |
persönlicher Schulbedarf (z.B. Schultasche, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien)
Leistungshöhe | Voraussetzungen | Erforderliche Unterlagen (über Antrag hinausgehend) |
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Pauschale Auszahlung: Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht. |
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Schulbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr erforderlich |
Schülerbeförderung
Leistungshöhe | Voraussetzungen | Erforderliche Unterlagen (über Antrag hinausgehend) |
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Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel |
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ergänzende angemessene außerschulische Lernförderung (Nachhilfe)
Leistungshöhe | Voraussetzungen | Erforderliche Unterlagen (über Antrag hinausgehend) |
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Tatsächliche angemessene Aufwendungen |
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Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Leistungshöhe | Voraussetzungen | Erforderliche Unterlagen (über Antrag hinausgehend) |
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Tatsächliche Aufwendungen |
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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Angebote kultureller Bildung, Teilnahme an Freizeiten)
Leistungshöhe | Voraussetzungen | Erforderliche Unterlagen (über Antrag hinausgehend) |
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pauschal 15 Euro/monatlich |
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Wie bekomme ich diese Leistungen und wo kann ich Anträge stellen?
- Grundsicherung für Arbeitssuche nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II):
Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gilt auch für Bildung und Teilhabe-Leistungen. Es muss dem JobCenter lediglich ein entsprechender Bedarf bekannt gemacht werden.
Ausnahme: Leistungen für eine außerschulische Lernförderung
Zuständig ist das kommunale JobCenter der
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Freiherr-vom-Stein-Straße 15
54550 Daun
- Bezug von Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Zuständig ist die Abteilung Soziales der
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Mainzer Straße 25
54550 Daun
Dokumente:
Zuständig
Auer, Gerhild
Rechnungsstelle, Krankenhilfe,
Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz
Tel.: 06592 933 - 278
Weitere Informationen und Kontaktformular Auer, GerhildFiedler, Tino
Bildung und Teilhabe nach SGB II
Tel.: 06592 933 - 488
Weitere Informationen und Kontaktformular Fiedler, Tino