Menu

jobcenter

Blindengeld

Das Landenblindengeld ist eine Leistung, die durch ein Landesgesetz in Rheinland-Pfalz begründet ist. Landesblindengeld erhalten Blinde, die in Rheinland-Pfalz leben, um Mehraufwendungen auszugleichen, die durch die Blindheit entstehen. Leistungsberechtigt sind Personen, bei denen die Sehschärfe auf dem besseren Auge weniger als 2 Prozent beträgt. Ebenfalls können Personen Blindengeld erhalten, die Blinden gleichgestellt sind.

Das Blindengeld wird auf Antrag gewährt. Dieser ist bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel zu stellen. Blindengeld wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Frühestens jedoch vom Beginn des Monats an, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Das Blindengeld beträgt 410,00 EUR für Volljährige und 205,00 EUR für Blinde, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auf diese Beträge werden "andere Leistungen", die Blinde für den Ausgleich von Mehraufwendungen erhalten, angerechnet. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung sind auf das Blindengeld anzurechnen.

 

Zuständig

Die auf unserer Website verwendeten Cookies sind ausschließlich so genannte “Session-Cookies”.
Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Wir verwenden KEINE Tracking-Cookies