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Einmalige Leistungen beim Bezug von Arbeitslosengeld II

Über die Regelleistung hinaus können Sie auf Antrag einmalige Leistungen als Darlehen oder Beihilfen in Form von Geld- oder Sachleistungen erhalten.

Anträge können gestellt werden,

  • für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (bei erstmaliger Gründung eines eigenen Hausstandes!)
  • für die Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung und Geburt
  • für Anschaffungen und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

Anträge müssen schriftlich im Jobcenter Vulkaneifel eingereicht werden.