Einmalige Leistungen beim Bezug von Arbeitslosengeld II
Über die Regelleistung hinaus können Sie auf Antrag einmalige Leistungen als Darlehen oder Beihilfen in Form von Geld- oder Sachleistungen erhalten.
Anträge können gestellt werden,
- für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (bei erstmaliger Gründung eines eigenen Hausstandes!)
- für die Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung und Geburt
- für Anschaffungen und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
Anträge müssen schriftlich im Jobcenter Vulkaneifel eingereicht werden.