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Meister-BAföG

Informationen zum "Meister-BAföG" - Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-Bafög" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BaföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss bzw. den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
Das "Meister-BaföG" existiert seit 1996. Bereits mit einem 1. AFBG-Änderungsgesetz wurden die Leistungen des Gesetzes deutlich verbessert. Diesen Weg haben Bund und Länder mit dem 2. AFBG-Änderungsgesetz fortgesetzt.

Der Deutsche Bundestag hat am 12. Februar 2009 eine von der Bundesregierung eingebrachte Reform dieses Gesetzes verabschiedet und der Bundesrat hat dieser am 06. März 2009 zugestimmt. Mit dem "Zweiten Gesetz zur Änderung des AFBG" wird das AFBG fit gemacht für die Zukunft, das neue "Meister-BaföG" ist am 01.07.2009 in Kraft getreten.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung (siehe Links).

 

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