Unterhaltssicherung im freiwilligen Wehrdienst und bei Übungen
Freiwillig Wehrdienstleistende und Personen, die an Wehrübungen teilnehmen, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.
Für das nördliche Rheinland-Pfalz ist zuständige Unterhaltssicherungsbehörde die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und für das südliche Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Seit dem 01.01.2011 ist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz daher für folgende Landkreise und Städte zuständig:
Landkreise:
Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Bitburg-Prüm, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und Westerwald.
Städte:
Andernach, Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Koblenz, Lahnstein, Neuwied, Mayen und Trier.
Nähere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.
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