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Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung - Personen unter 25 Jahren

 

Vermittlung in Ausbildung

Das Team der Fallmanager im JobCenter unterstützt Personen unter 25 Jahren bei der Ausbildungsplatzsuche, indem es regelmäßig über aktuelle Ausbildungsstellen informiert.


Arbeitsvermittlung

Sofern Sie schon eine Ausbildung haben, unterstützt das JobCenter Sie bei der Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und informiert Sie regelmäßig über aktuelle Stellenangebote.

Mit bestimmten gesetzlichen Förderinstrumenten kann das JobCenter des Landkreises Vulkaneifel auch die Einstellung eines Kunden auf dem Arbeitsmarkt aktiv unterstützen. Hier die Förderinstrumente, die für den Bereich der unter 25-Jährigen zur Verfügung stehen können:

  •      Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber beim JobCenter des Landkreises Vulkaneifel zu beantragen.

  •      Erstellung eines Vermittlungsgutscheines

Das JobCenter des Landkreises Vulkaneifel hat die Möglichkeit einen sog. Vermittlungsgutschein auszustellen. Arbeitslosengeld-II-Empfänger können mit diesem Vermittlungsgutschein kostenfrei die Dienste eines privaten Arbeitsvermittlers in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierbei ist, dass die Arbeitslosigkeit  bereits zwei Monate dauert. Der Vermittlungsgutschein ist in der Regel auf drei Monate befristet, eine erneute Ausstellung ist möglich.

 

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