Fahrgastbeförderungserlaubnis Taxi / Mietwagen
Wer ein Taxi oder einen Mietwagen fahren möchte, benötigt neben seinem normalen Führerschein eine besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Hierzu sind der Besitz der Klasse B (für PKW) seit mindestens 2 Jahren und ein Mindestalter von 21 erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
(die Antragstellung muss persönlich erfolgen)
- Personalausweis
- Euro-Kartenführerschein
- ärztliches Gutachten
- augenärztliches Gutachten
- Leistungstest (nur bei Ersterteilung und der Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), wird von der Kreisverwaltung Vulkaneifel beantragt
- ggf. Erste-Hilfe-Nachweis (nur wenn die Erlaubnis für Krankenwagen gelten soll)
Gebühren
Ersterteilung: 55,60 Euro
Verlängerung: 51,00 Euro
Zuständig
Ertz, Heike
Erteilung von Fahrerlaubnissen / Fahrerkarten
Zuständig für die Buchstaben A - M
Tel.: 06592 933 - 322
Weitere Informationen und Kontaktformular Ertz, HeikeRobertz, Anne
Erteilung von Fahrerlaubnissen / Fahrerkarten
Zuständig für die Buchstaben N - Z
Tel.: 06592 933 - 211
Weitere Informationen und Kontaktformular Robertz, Anne