Außerbetriebsetzung
Bitte bringen Sie mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- ggf. Verwertungsnachweis
- Nachweis über die Verfügungsberechtigung (Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ausweis und ggfls. Vollmacht)
Die Außerbetriebsetzung setzt das bisherige Kennzeichen sofort wieder frei. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dieses Kennzeichen für eine spätere Wiederinbetriebnahme (gleiches Fahrzeug für denselben Halter) oder auf den Halter für maximal 1 Jahr zu reservieren. Diese Reservierung kostet 2,60 €.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Wiederzuteilung des Kennzeichens.
Dokumente:
Zuständig
Voswinkel, Tanja
Kfz-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 214
Weitere Informationen und Kontaktformular Voswinkel, TanjaKrebsbach, Meike
Leitung Kfz-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 351
Weitere Informationen und Kontaktformular Krebsbach, MeikeSteffens, Maik
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Tel.: 06592 933 - 373
Weitere Informationen und Kontaktformular Steffens, MaikBrachtendorf, Nina
KFZ-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 215
Weitere Informationen und Kontaktformular Brachtendorf, NinaSchäfer, Nina
Kfz-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 339
Weitere Informationen und Kontaktformular Schäfer, Nina