Ersatzfahrzeugschein
Bitte bringen Sie mit:
- Fahrzeugbrief, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
- gültige Hauptuntersuchung
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente
Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung I ist i.d.R. eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Verpflichtet zur Abgabe ist der Halter oder Eigentümer persönlich.
Bei Unbrauchbarkeit des Fahrzeugscheines bringen Sie bitte mit:
- bisheriger Fahrzeugschein
- gültige Hauptuntersuchung