SEPA-Mandat
Folgendes ist unbedingt zu beachten:
- Bei jeder Zulassung ist ein SEPA-Mandat vorzulegen.
- Werden mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zugelassen, so ist für jedes Fahrzeug ein eigenes SEPA-Mandat vorzulegen.
- Das SEPA-Mandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter abgezeichnet werden. Sind Kontoinhaber und Fahrzeughalter unterschiedliche Personen, so sind auch zwei verschiedene Zeichnungen erforderlich.
- Die Zeichnung des Kontoinhabers kann nur von diesem selbst oder dem Kontobevollmächtigten vorgenommen werden. Eine Kontovollmacht muss schriftlich nachgewiesen werden.
- Die Übermittlung des SEPA-Mandates per Telefax an Faxnummer 06592/933-6333 oder des eingescannten SEPA-Mandates per E-Mail an die Mail-Adresse KFZ-Zulassung ist gestattet.
- Die Bankverbindung ist grundsätzlich nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer EC-Karte, eines Kontoauszuges oder einer Bankbescheinigung erfolgen.
- Rechtsfolge eines nicht vorgelegten oder fehlerhaften SEPA-Mandates ist, dass die Zulassung des Fahrzeuges verweigert werden muss.
Dokumente:
Zuständig
KFZ-Zulassungsstelle
Weitere Informationen und Kontaktformular KFZ-Zulassungsstelle