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Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Vulkaneifel

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Vulkaneifel nach § 10 Abs. 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetz und den §§ 8 und 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV)

Die Firma Wotan Zement GmbH & Co. KG, Unten im Hähnchen 1, 54579 Üxheim, hat den Antrag für den Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Wotan Zement GmbH & Co. KG in der Gemarkung Üxheim-Ahütte, Flur 14, Flurstück 10/1, gestellt.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist unmittelbar nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens im August 2024 vorgesehen.

Die Antragstellerin beantragt die Genehmigung im förmlichen Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG i. V. m. Anhang 1 Nr. 2.3.1. Verfahrensart G der 4. BImSchV und Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen. Für das Vorhaben ist nach § 3- Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie- der 4. BImSchV ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren erfolgt nach § 10 Abs. 3, 4, 6 BImSchG und §§ 8 bis 10, 12 und 14 -19 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV).

Die Antragsunterlagen enthalten alle Angaben, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG erforderlich sind. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserheblichen Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens:

Formantrag vom 08.08.2022 

  • Antrag BImSchG 
  • Formular 2: Unterlagen 
  • Anlage 1: Ansprechpersonen Anlage 2 - Betriebsbeschreibung 
  • Anlage 3: Fließbild 
  • Formular 4: Stoffe  
  • Formular 5.2: Betriebsablauf/Emissionsdaten (je Quellen) 
  • Formular 6.1: Verz. Emissionsquellen  
  • Formular 6.2: Verz. Treibhausquellen 
  • Formular 7: Verzeichnis lärmrelevante Aggregate 
  • Formular 11.1: Brandschutz + Anhang 
  • Anlage 4.1-4.3: Lagepläne 
  • Anlage 5: Lärmgutachten 
  • Anlage 6: Qualitätssicherungskette 
  • Anlage 7: Probenahme Sekundärbrennstoff 
  • Anlage 8: Technischer Bericht -rohmaterialbedingte Entstehung 
  • Anlage 9: Stellungnahme INBUREX 
  • Anlage 10: Messtechnische Begleitung vdz 
  • Anlage 11: Stellungnahme -Abfall-Mitverbrennung Zementindustrie 
  • Anlage 12: Subcoal 
  • Anlage 13: BPG der Fa. Hündgen 
  • Anlage 14: BPG der Fa. Krampen 
  • Anlage 15: Produktdatenblätter Ofensteine 

Nachtragsunterlagen vom 19.09.2022 

  • Nachtrag -BImSchG-Antrag EBS 
  • Anlage 1 -Anlage 2 Anlagen Betriebsbeschreibung BImSchG 
  • Anlage 2-Formular 3 -Anlagedaten, Reihenfolge nach Fließbild 
  • Anlage 3 -Formular 4 + Anlage – Gehandhabte Stoffe 
  • Anlage 4-Formular 6.2 – Verzeichnis der Treibhausquellen 

Nachtragsunterlagen vom 31.10.2022 

  • Nr. 1 – Beschreibung der Funktionsweise-sicherstellen 25 % GFWL 
  • Formular 2 – Verzeichnis der Unterlagen 
  • Formular 5.2 – Betriebsablauf/Emissionsdaten 
  • Anhang zu Formular 5.2 – Ausnahmen + Grenzwerte 

Nachtragsunterlagen vom 02.12.2022 

  • Änderungen in Dokument Anlage zu Formular 5.2 

Zum Zeitpunkt der Offenlage vorliegende behördliche Stellungnahmen:

  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Mainz, vom 24.10.2022
  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, und der SGD Nord, Regionalstelle WAB, Trier, vom 02.12.2022
  • Genehmigungsbescheid der KV Vulkaneifel vom 08.02.2023
  • Widerspruchsschreiben der Fa. Wotan vom 07.03.2023
  • Änderungs-E-Mail der SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, vom 17.03.2023
  • Änderungs-E-Mail der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier, vom 21.03.2023

Geänderter Genehmigungsbescheid der KV Vulkaneifel vom 26.06.2023

Rücknahmebescheid vom 07.12.2023 der Genehmigung vom 26.06.2023 wegen fehlender Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden in der Zeit vom 02.04.2024 bis 02.05.2024 auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können dort unter dem Link: https://www.vulkaneifel.de/downloads/Unterlagen_Ersatzbrennstoffe-Wotan.zip eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können der Antrag und die vorgenannten Unterlagen in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden und nach Vereinbarung eingesehen werden:

Kreisverwaltung Vulkaneifel
Untere Immissionsschutzbehörde
Ansprechpartner Herr Hein, Zimmer 309
Mainzer Straße 25
54550 Daun
Telefon: 06592/933-323

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag : 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr – 12.00- Uhr.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV während der Einwendungsfrist vom 02.04.2024 bis einschließlich 02.06.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel und elektronisch (dieter.hein@vulkaneifel.de) erhoben werden.

Die im Rahmen des vereinfachten Verfahrens erhobenen Einwendungen werden im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Auch eine erneute Einreichung der bereits erhobenen Einwendungen sowie deren Ergänzung oder Aktualisierung ist innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist möglich.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Abs.3 Satz 5 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. 

Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Auf Verlangen der Einwenderin oder des Einwenders werden deren/dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Ein gegebenenfalls erforderlicher Erörterungstermin wird nach Auswertung der Einwendungen gesondert terminiert und vorher öffentlich bekanntgemacht. In diesem Erörterungstermin kann auch bei Ausbleiben eines Beteiligten ohne diesen verhandelt werden. Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Daun, den 22.03.2024
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Abteilung Bauen

In Vertretung:
Klaus Benz
(Geschäftsbereichsleiter)

 

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