Trinkwasserüberwachung und Badewasserüberwachung (Schwimmbäder, Maare)
Trinkwasserüberwachung
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Der Gesetzgeber hat dem Inhaber von Wasserversorgungsanlagen – auch von privaten Trinkwasserbrunnen und öffentlichen Hausinstallationen – eine Reihe von Pflichten (u.a. Anzeige- und Meldepflichten für den Fall der Inbetriebnahme oder Stilllegung oder beanstandeter Wasserbefund u.v.m.) auferlegt.
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität und beobachtet die Einflüsse auf die Grund- und Trinkwasserbeschaffenheit aus der Umwelt und berät ferner in allen Angelegenheiten der Trinkwasserhygiene:
- Trinkwasserbeschaffenheit
- Private Hausinstallationen
- Öffentliche Hausinstallationen
- Beratung der Hauseigentümer
- Brunnen und Kleinanlagen
- Öffentliche Veranstaltungen (nicht ortsfeste Versorgungsanlagen)
- Nachgehen von Beschwerden / beanstandeten Trinkwasserbefunden, Ergreifen von geeigneten Maßnahmen, gesundheitsbehördliche Anordnungen
- Beratung zu Nicht-Trinkwasseranlagen (Regenwassernutzungsanlagen)
Badewasserüberwachung
Über Badewasser können Krankheiten (z. B. Ohr-, Haut-, Darmerkrankungen) übertragen werden.
Der Nutzer von Frei- und Hallenbädern sowie von natürlichen Badeseen (Maare) erwartet neben der einwandfreien Wasserbeschaffenheit auch hygienisch einwandfreie Verhältnisse im gesamten Betrieb.
Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Hygiene aller Frei- und Hallenbäder sowie der Badeseen und berät sowohl Betreiber als auch Nutzer.
Dokumente:
Zuständig
Müller, Kerstin
Hygieneinspektorin
Tel.: 06592 933 - 406
Weitere Informationen und Kontaktformular Müller, KerstinSteffes, Julian
Hygieneinspektor
Tel.: 06592 933 - 407
Weitere Informationen und Kontaktformular Steffes, Julian