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Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit - was bedeutet das für den Vulkaneifelkreis?

Was ist passiert?
Nach  positiven Nachweisen von BTV8 in Baden Württemberg und Rheinland-Pfalz im Dezember 2018 bzw. Januar 2019 wurde mit Sperrverfügung des Landesuntersuchungsamtes vom 11.01.2018 ganz Rheinland-Pfalz zum Sperrgebiet bezüglich BTV Serotyp 8 erklärt.
Im Frühjahr 2021 sind Fälle der Blauzungenkrankheit (BTV8) in Rheinland-Pfalz aufgetreten, die zur Folge haben, dass Rheinland-Pfalz noch lange BT-Restriktionsgebiet bleiben wird. Ein Sperrgebiet wird nach derzeitigem Stand für mindestens zwei Jahre nach dem letzten Nachweis aufrechterhalten.

Was ist die Blauzungenkrankheit?
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Es ist aber auch eine intrauterine Übertragung möglich.
Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.

Wie erkenne ich Blauzungenkrankheit?
Mögliche klinische Anzeichen der Blauzungenkrankheit sind insbesondere:
Rinder: Beim aktuellen BTV8-Geschehen zeigen sich derzeit nur sehr selten klinische Anzeichen wie Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien; Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum.
Schafe: 7-8 Tage nach der Infektion erste Anzeichen der Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde; bald nach Anstieg der Körper-temperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an; vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul; die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen; Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten; geröteter und schmerzhafter Kronsaum; Lahmheiten; Aborte.
Ziegen: Oft sind keine oder nur sehr schwache Anzeichen (s. Schafe) sichtbar.

Wie schütze ich meinen Bestand?
Wir als Veterinäramt empfehlen die Impfung von empfänglichen Tieren gemäß den Empfehlungen der Impfstoffhersteller. Bitte informieren Sie sich hierzu bei ihrem bestandsbetreuenden Tierarzt.

Impfung
Seit dem 11. November 2019 gibt es nun eine finanzielle Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz und der Tierseuchenkasse zur BT-Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen.
Für Rinder beträgt die Beihilfe 1,50 EUR pro Impfung. Geimpft werden kann sowohl gegen BT-Typ 8 als auch gegen Typ 4. Das Land trägt von der Beihilfe 0,80 EUR, die Tierseuchenkasse 0,70 EUR pro Impfung. Für Schafe und Ziegen beträgt die Beihilfe 1,00 EUR pro Impfung (0,60 EUR Land/ 0,40 EUR TSK).  
Der Zuschuss ist unabhängig davon, ob es sich um Erstimpfungen oder Nachimpfungen handelt. Allerdings können keine Impfungen rückwirkend bezuschusst werden. Das Beihilfeprogramm ist definitiv erst am 11. November 2019 gestartet. Die EU-Gesetzgebung gebietet der Tierseuchenkasse, Beihilfen nur an Dienstleister und nicht direkt an die Tierhalter auszuzahlen. Das bedeutet, dass die Impftierärzte für Ihre Tierhalter Anträge stellen und die Beihilfe in Empfang nehmen müssen.
Eine detaillierte Beschreibung des Antragsvorganges finden Sie unter www.tierseuchenkasse-rlp.de/de/serviceleistungen.

 

Dokumente:

 

Weitere Informationen sind auf der Hompage des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz verfügbar.

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