Tierarzneimittel (Antibiotika)
Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
Seit dem 01.01.2023 gilt das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Hieraus ergeben sich notwendige Anpassungen in Bezug auf das Antibiotika-Monitoring.
Die bisher bestehende Meldepflicht wird nun zwischen TierhalterInnen und TierärztInnen aufgeteilt. Während sich die TierhalterInnen für die halbjährliche Mitteilung über die Tierhaltungen in der HIT Datenbank verantwortlich zeigen, obliegt den TierärztInnen die Eingabe des Antibiotika-Einsatzes.
1. Meldepflichtige Betriebe:
Meldepflichtig sind alle berufs- und gewerbsmäßigen Tierhalter, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten halten und nachfolgende Untergrenzen überschreiten:
Nutzungsart | Untergrenze |
Milchrinder, ab der 1. Abkalbung | 25 |
zugekaufte Kälber, ab Einstallung bis zum Alter von 12 Monaten |
25 |
Saugferkel | alle |
Ferkel, ab Absetzen vom Muttertier bis Erreichen von 30 kg |
250 |
Mastschweine, über 30 kg | 250 |
Zuchtschweine (Sauen und Eber), ab Einstallung zur Ferkelerzeugung | 85 |
Masthühner, ab Schlüpfen | 10.000 |
Legehennen (Konsumeier), ab Einstallung im Legebetrieb | 4.000 |
Junghennen (Konsumeier), ab Schlüpfen bis Einstallung im Legebetrieb | 1.000 |
Mastputen, ab Schlüpfen |
1.000 |
Unter nachfolgendem Link finden TierhalterInnen hilfreiche Informationen und Anleitungen zur Eingabe:
Die Angaben befinden sich unter dem Unterpunkt: Änderungen zum Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Geplant ist in den nächsten Jahren die Erweiterung der zu meldenden Tierarten
Jahr | Tierart |
ab 2025 | Hunde und Katzen |
ab 2026 | alle anderen lebensmittelliefernden Tiere (Geflügel, Schaf, Ziege, Pferd, etc.) |
ab 2029 | sonstige Tiere |
Daraus ergeben sich viele neue Änderungen, die in den Alltagsbetrieb eingearbeitet werden müssen.
Dokumente:
- Änderung des Tierarzneimittelgesetzes - 1. Teil: Meldung der Nutztierarten durch TierhalterInnen
- Änderung des Tierarzneimittelgesetzes - 2. Teil: Weitere notwendige Angaben durch TierhalterInnen
Zuständig
Roden, Elke
Veterinärwesen, Landwirtschaft, Agrarförderung
Tel.: 06592 933 - 230
Weitere Informationen und Kontaktformular Roden, ElkeBüsing, Kirsten Dr.
Tierärztin, Tierschutz, Tierseuchen
Tel.: 06592 933 - 371
Weitere Informationen und Kontaktformular Büsing, Kirsten Dr.