Arbeitslosengeld II
Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus der Regelleistung zuzüglich eventueller „Mehrbedarfe“ und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
1. Regelleistung
Die Regelleistung umfasst Kosten für
- Ernährung
- Körperpflege
- Hausrat
- Bekleidung
- Haushaltsstrom
- Telefon/Internet
- Teilhabe am kulturellen Leben
- und Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Die monatliche Regelleistung beträgt ab dem 1. Januar 2020:
Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner |
432,00 Euro |
Volljährige Partner in einer Ehe, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder eingetragener Lebenspartnerschaft |
389 (pro Person) |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen |
345,00 Euro |
Jugendliche ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
328,00 Euro |
Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres |
308,00 Euro |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
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250,00 Euro
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2. Mehrbedarfe
Folgende Mehrbedarfe können gewährt werden:
- Mehrbedarf Schwangerschaft (für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche)
- Mehrbedarf Alleinerziehung (für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder)
- Mehrbedarf Behinderung (für Menschen mit Behinderungen, sofern sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) beziehen)
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können)
- Mehrbedarf Warmwasser, sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet wird
Zu den Mehrbedarfen im Rahmen des Bildungspaketes, wie angemessene Lernförderung, Schülerbeförderung, gemeinschaftliches Mittagessen, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben etc. erhalten Sie nähere Informationen in der entsprechenden Rubrik "Bildung- und Teilhabepaket".
3. Kosten der Unterkunft
Ab dem 01.03.2019 gelten für den Landkreis Vulkaneifel neue Richtlinien zu den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Mitarbeiter beim Jobcenter Vulkaneifel in Verbindung.
Dokumente: