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Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus der Regelleistung zuzüglich eventueller „Mehrbedarfe“ und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

1. Regelleistung

Die Regelleistung umfasst insbesondere Kosten für

  • Ernährung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Bekleidung
  • Haushaltsstrom
  • Telefon/Internet
  • Teilhabe am kulturellen Leben
  • Bedürfnisse des täglichen Lebens

Die monatliche Regelleistung beträgt:

  seit 1.1.2023 ab 1.1.2024 Erhöhung
  • Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner
    minderjährig ist
502 Euro 563 Euro +61 Euro
  • Volljährige Partner
451 Euro 506 Euro +55 Euro
  • Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahre
  • Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)
402 Euro 451 Euro +49 Euro
  • Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • minderjährige Partner (14-17 Jahre)
420 Euro 471 Euro +51 Euro
  • Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre)
348 Euro 390 Euro +42 Euro
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre)
318 Euro 357 Euro +39 Euro

2. Mehrbedarfe

Folgende Mehrbedarfe können gewährt werden:

  • Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in den die Entbindung fällt
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder
  • Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen, sofern diesen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe) tatsächlich gewährt werden
  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können
  • Mehrbedarf Warmwasser, sofern dieses nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet wird

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