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LANDKREIS VULKANEIFEL

Anordnung gemäß § 8 Abs. 3 Bundeswahlgesetz

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017; Durchführung der Briefwahl im Wahlkreis 202 Bitburg

Auf Grund des § 8 Abs. 3 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der Bundeswahlordnung und § 1 Nr. 4 a, b der

Landesverordnung zur Übertragung der Befugnisse zur Ernennung von Wahlorganen nach dem Bundeswahlgesetz trifft der

Kreiswahlleiter des Wahlkreises 202 Bitburg hiermit folgende Anordnung:

1. Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses werden innerhalb des Wahlkreises 202 Bitburg für jeden Landkreis Briefwahl-

vorstände eingesetzt.

2. Für den Bereich des Landkreises Vulkaneifel werden sieben Briefwahlvorstände bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun,

und zwar für die Gebiete der Verbandsgemeinde Daun (VG Daun Briefwahl I – ohne Stadt Daun, VG Daun Briefwahl II – nur

Stadt Daun), der Verbandsgemeinde Gerolstein (VG Gerolstein Briefwahl I – ohne Stadt Gerolstein, VG Gerolstein Briefwahl

II – nur Stadt Gerolstein), sowie der Verbandsgemeinden Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll,

für den Bereich des Eifelkreises Bitburg-Prüm werden zehn Briefwahlvorstände bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises

Bitburg-Prüm in Bitburg, und zwar für die Gebiete der Stadt Bitburg (Bitburg Stadt 1 und Bitburg Stadt 2), der Verbandsgemeinde

Arzfeld, der Verbandsgemeinde Bitburger Land (VG Bitburger Land 1 und VG Bitburger Land 2), der Verbandsgemeinde Prüm

(VG Prüm 1 und VG Prüm 2), der Verbandsgemeinde Speicher sowie der Verbandsgemeinde Südeifel (VG Südeifel 1 und VG

Südeifel 2),

für den zum Wahlkreis 202 gehörenden Bereich des Landkreises Bernkastel-Wittlich werden sechs Briefwahlvorstände bei

der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich, und zwar für die Gebiete der Stadt Wittlich (Verbandsfreie Gemeinde

Wittlich 1 und Verbandsfreie Gemeinde Wittlich 2), von der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach die Gebiete der ehemaligen

Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf, sowie für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land (VG Wittlich-Land 1, VG Wittlich-Land 2

und VG Wittlich-Land 3)

gebildet. Dies wird hiermit gemäß § 7 Nr. 5 Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht.

Kreisverwaltung Vulkaneifel

54550 Daun, den 31. März 2017 gez. Heinz-Peter Thiel,

(Landrat, zugleich als Kreiswahlleiter)

Buchtipp der Kreisbibliothek

Andreas Gruber: Todesmärchen, Goldmann Verlag, 2016

Im 3. Fall für das Ermittlerteam Maarten

S. Sneijder, einem äußerst erfolgreichen

wie exzentrischen Profiler und seinem

Adlatus Sabine Nemez, geht es um eine

Serie brutal inszenierter Frauenmorde,

die auf makabere Weise an Märchenmoti-

ve des Hans Christian Andersen erinnern.

Während die beiden von einem Tatort

zum nächsten hetzen, scheint die Spur

immer deutlicher in Maarten S. Sneijders

Vergangenheit zu führen, in die dieser

nur sehr zögerlich Einblick gewährt. Aber

warum? Und welche Rolle spielt dabei

der psychopathische Frauenmörder Piet

von Loon? Dieses Buch ist im Bestand

der Kreisbibliothek. Bestseller, die auch

schon entliehen werden können, sind:

Zsuzsa Bánk: Schlafen werden wir spä-

ter; Sabine Ebert: Schwert und Krone

– Meister der Täuschung,Takis Würger:

Der Club

Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft 2017“

Fünf Gemeinden nehmen teil

Die Bewerbungsfrist für den diesjährigen

Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

ist abgelaufen und die Teilnehmer stehen

fest.

Insgesamt treten fünf Gemeinden in der

Hauptklasse an. Die Siegergemeinde

und die zweitplatzierte Gemeinde qua-

lifizieren sich dann für den Gebietsent-

scheid der Region Trier:

Teilnehmer in der Hauptklasse:

Ortsgemeinde Basberg (VG Hillesheim)

Ortsgemeinde Bodenbach (VG Kelberg)

Ortsgemeinde Duppach (VG Gerolstein)

Ortsgemeinde Kerschenbach (VG Obere

Kyll)

Ortsgemeinde Steineberg (VG Daun)

Am 8. Mai (Kerschenbach, Basberg und

Duppach) und 9. Mai 2017 (Steineberg

und Bodenbach) besucht die Kreiskom-

mission unter Vorsitz von Landrat Heinz-

Peter Thiel die Teilnehmergemeinden,

die sich dem diesjährigen Dorfwettbe-

werb stellen.

Die Jury wird die nicht leichte Aufgabe

haben, anhand eines Bewertungssche-

mas die Teilnehmergemeinden auf ihre

individuellen Stärken hin zu prüfen und

den Kreissieger zu ermitteln.

Ganz wichtig: Der Dorfwettbewerb bie-

tet die Möglichkeit der unmittelbaren

Beteiligung der Bevölkerung an der

Weiterentwicklung des eigenen Hei-

matortes. Jung und Alt, Einzelpersonen

oder Vereine - alle können mitmachen

und sich in ihr Dorf einbringen! Gerade

die Herausforderungen des demogra-

phischen Wandels und die hiermit ver-

bundenen strukturellen Veränderungen

machen es erforderlich, gute Ideen und

Projekte in den Dörfern eben von den

dort lebenden Menschen zu entwickeln,

sich also „einzumischen“.

Der genaue Besuchszeitplan wird noch

veröffentlicht. Die Dorfgemeinschaft der

Teilnehmergemeinden ist bereits jetzt

herzlich eingeladen, am Besuch der

Kreiskommission teilzunehmen.

Für Fragen rund um den Dorfwettbewerb

stehen Markus Kowall (06592/933-325)

und Manfred Simon (06592/933-218) von

der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne

zur Verfügung.