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LANDKREIS VULKANEIFEL
Anordnung gemäß § 8 Abs. 3 Bundeswahlgesetz
Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017; Durchführung der Briefwahl im Wahlkreis 202 Bitburg
Auf Grund des § 8 Abs. 3 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der Bundeswahlordnung und § 1 Nr. 4 a, b der
Landesverordnung zur Übertragung der Befugnisse zur Ernennung von Wahlorganen nach dem Bundeswahlgesetz trifft der
Kreiswahlleiter des Wahlkreises 202 Bitburg hiermit folgende Anordnung:
1. Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses werden innerhalb des Wahlkreises 202 Bitburg für jeden Landkreis Briefwahl-
vorstände eingesetzt.
2. Für den Bereich des Landkreises Vulkaneifel werden sieben Briefwahlvorstände bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun,
und zwar für die Gebiete der Verbandsgemeinde Daun (VG Daun Briefwahl I – ohne Stadt Daun, VG Daun Briefwahl II – nur
Stadt Daun), der Verbandsgemeinde Gerolstein (VG Gerolstein Briefwahl I – ohne Stadt Gerolstein, VG Gerolstein Briefwahl
II – nur Stadt Gerolstein), sowie der Verbandsgemeinden Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll,
für den Bereich des Eifelkreises Bitburg-Prüm werden zehn Briefwahlvorstände bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises
Bitburg-Prüm in Bitburg, und zwar für die Gebiete der Stadt Bitburg (Bitburg Stadt 1 und Bitburg Stadt 2), der Verbandsgemeinde
Arzfeld, der Verbandsgemeinde Bitburger Land (VG Bitburger Land 1 und VG Bitburger Land 2), der Verbandsgemeinde Prüm
(VG Prüm 1 und VG Prüm 2), der Verbandsgemeinde Speicher sowie der Verbandsgemeinde Südeifel (VG Südeifel 1 und VG
Südeifel 2),
für den zum Wahlkreis 202 gehörenden Bereich des Landkreises Bernkastel-Wittlich werden sechs Briefwahlvorstände bei
der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich, und zwar für die Gebiete der Stadt Wittlich (Verbandsfreie Gemeinde
Wittlich 1 und Verbandsfreie Gemeinde Wittlich 2), von der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach die Gebiete der ehemaligen
Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf, sowie für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land (VG Wittlich-Land 1, VG Wittlich-Land 2
und VG Wittlich-Land 3)
gebildet. Dies wird hiermit gemäß § 7 Nr. 5 Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht.
Kreisverwaltung Vulkaneifel
54550 Daun, den 31. März 2017 gez. Heinz-Peter Thiel,
(Landrat, zugleich als Kreiswahlleiter)
Buchtipp der Kreisbibliothek
Andreas Gruber: Todesmärchen, Goldmann Verlag, 2016
Im 3. Fall für das Ermittlerteam Maarten
S. Sneijder, einem äußerst erfolgreichen
wie exzentrischen Profiler und seinem
Adlatus Sabine Nemez, geht es um eine
Serie brutal inszenierter Frauenmorde,
die auf makabere Weise an Märchenmoti-
ve des Hans Christian Andersen erinnern.
Während die beiden von einem Tatort
zum nächsten hetzen, scheint die Spur
immer deutlicher in Maarten S. Sneijders
Vergangenheit zu führen, in die dieser
nur sehr zögerlich Einblick gewährt. Aber
warum? Und welche Rolle spielt dabei
der psychopathische Frauenmörder Piet
von Loon? Dieses Buch ist im Bestand
der Kreisbibliothek. Bestseller, die auch
schon entliehen werden können, sind:
Zsuzsa Bánk: Schlafen werden wir spä-
ter; Sabine Ebert: Schwert und Krone
– Meister der Täuschung,Takis Würger:
Der Club
Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft 2017“
Fünf Gemeinden nehmen teil
Die Bewerbungsfrist für den diesjährigen
Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
ist abgelaufen und die Teilnehmer stehen
fest.
Insgesamt treten fünf Gemeinden in der
Hauptklasse an. Die Siegergemeinde
und die zweitplatzierte Gemeinde qua-
lifizieren sich dann für den Gebietsent-
scheid der Region Trier:
Teilnehmer in der Hauptklasse:
Ortsgemeinde Basberg (VG Hillesheim)
Ortsgemeinde Bodenbach (VG Kelberg)
Ortsgemeinde Duppach (VG Gerolstein)
Ortsgemeinde Kerschenbach (VG Obere
Kyll)
Ortsgemeinde Steineberg (VG Daun)
Am 8. Mai (Kerschenbach, Basberg und
Duppach) und 9. Mai 2017 (Steineberg
und Bodenbach) besucht die Kreiskom-
mission unter Vorsitz von Landrat Heinz-
Peter Thiel die Teilnehmergemeinden,
die sich dem diesjährigen Dorfwettbe-
werb stellen.
Die Jury wird die nicht leichte Aufgabe
haben, anhand eines Bewertungssche-
mas die Teilnehmergemeinden auf ihre
individuellen Stärken hin zu prüfen und
den Kreissieger zu ermitteln.
Ganz wichtig: Der Dorfwettbewerb bie-
tet die Möglichkeit der unmittelbaren
Beteiligung der Bevölkerung an der
Weiterentwicklung des eigenen Hei-
matortes. Jung und Alt, Einzelpersonen
oder Vereine - alle können mitmachen
und sich in ihr Dorf einbringen! Gerade
die Herausforderungen des demogra-
phischen Wandels und die hiermit ver-
bundenen strukturellen Veränderungen
machen es erforderlich, gute Ideen und
Projekte in den Dörfern eben von den
dort lebenden Menschen zu entwickeln,
sich also „einzumischen“.
Der genaue Besuchszeitplan wird noch
veröffentlicht. Die Dorfgemeinschaft der
Teilnehmergemeinden ist bereits jetzt
herzlich eingeladen, am Besuch der
Kreiskommission teilzunehmen.
Für Fragen rund um den Dorfwettbewerb
stehen Markus Kowall (06592/933-325)
und Manfred Simon (06592/933-218) von
der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne
zur Verfügung.