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Seite 6

LANDKREIS VULKANEIFEL

Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006

in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des

Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Da eine Zustellung an die folgende Person

nicht möglich ist, wird diese benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine

zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene:

Wilfried Rudolf Franke

Geburtsdatum:

01.12.1956

Geburtsort:

Unkel

letzte bekannte Anschrift:

Calle 23, 3860 R.I.3 Corrales, Departamento

Caaguazu, Paraguay

Datum des Schreibens:

12.12.2016

Aktenzeichen:

1-1190-W-71-2016

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde

eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 025). Das Dokument wird öffentlich

zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf

hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei

Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach

Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Verwaltungsgericht Trier, Egbertstraße 20a, 54295 Trier, Klage einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 04.04.2017

i. A. gez.: Veldkamp

Strategische Nachfolgeplanung zur Sicherung der Unternehmens-

existenz

Beim ThemenTreff im Rahmen der Initiative „Gründen auf dem Land“ am 03. Mai 2017 dreht

sich alles um das Thema Unternehmensnachfolge

Der nächste ThemenTreff im Rahmen der

Initiative „Gründen auf dem Land“ findet

am Mittwoch, den 03. Mai 2017 ab 18.30

Uhr im Technologie- und Gründerzen-

trum Daun in Nerdlen statt. Dipl. Kauf-

mann Manfred Rinderer, Inhaber der MR-

U.N.i.K.u.M Unternehmerberatung und

con | cess M+A – Partner zeigt an diesem

Abend die verschiedenen Aspekte auf,

die bei einer Nachfolgeplanung zu be-

rücksichtigen sind, mögliche Risiken und

Fallstricke und erläutert die Vorzüge ei-

ner vorausschauenden Planung der Un-

ternehmensnachfolge für den Unterneh-

mer, seine Familie und seine Mitarbeiter.

Im Anschluss an den Vortrag haben die

Teilnehmer bei einem kleinen Imbiss die

Möglichkeit, ihre individuellen Fragen an

Herrn Rinderer zu richten und unterein-

ander ins Gespräch zu kommen.

Die Veranstaltung wird mit freundli-

cher Unterstützung der Kreissparkasse

Vulkaneifel, der Volksbank RheinAhrEifel

eG, der Volksbank Eifel eG, der Spar-

kasse Mittelmosel – Eifel Mosel Huns-

rück, der Volksbanken Raiffeisenbanken

im Landkreis Cochem-Zell sowie der

Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank

eG durchgeführt. Die Teilnahme ist

kostenfrei.

Um Anmeldung wird bis zum

28. April

2017

gebeten.

Weitere Informationen und Anmeldung:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Vulkaneifel mbH,

Christina Kirst, Tel.: 06592/933-200,

E-Mail:

christina.kirst@vulkaneifel.de

Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006

in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung

des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel –

Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene:

Anti Kota

Geburtsdatum:

01.12.1988

letzte bekannte Anschrift:

Aloys-Schneider-Straße 21, 54568 Gerolstein

Datum des Schreibens:

08.03.2017

Aktenzeichen:

4-31200-075-02776

Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer von ihr bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen

werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 110). Das Dokument wird

öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird

darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung

zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats

nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun,

Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 06.04.2017

i. A. gez.: Daun