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LANDKREIS VULKANEIFEL
Öffentliche Bekanntmachung
zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006
in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des
Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Da eine Zustellung an die folgende Person
nicht möglich ist, wird diese benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine
zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffene:
Wilfried Rudolf Franke
Geburtsdatum:
01.12.1956
Geburtsort:
Unkel
letzte bekannte Anschrift:
Calle 23, 3860 R.I.3 Corrales, Departamento
Caaguazu, Paraguay
Datum des Schreibens:
12.12.2016
Aktenzeichen:
1-1190-W-71-2016
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde
eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 025). Das Dokument wird öffentlich
zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf
hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei
Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach
Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Verwaltungsgericht Trier, Egbertstraße 20a, 54295 Trier, Klage einlegt.
Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 04.04.2017
i. A. gez.: Veldkamp
Strategische Nachfolgeplanung zur Sicherung der Unternehmens-
existenz
Beim ThemenTreff im Rahmen der Initiative „Gründen auf dem Land“ am 03. Mai 2017 dreht
sich alles um das Thema Unternehmensnachfolge
Der nächste ThemenTreff im Rahmen der
Initiative „Gründen auf dem Land“ findet
am Mittwoch, den 03. Mai 2017 ab 18.30
Uhr im Technologie- und Gründerzen-
trum Daun in Nerdlen statt. Dipl. Kauf-
mann Manfred Rinderer, Inhaber der MR-
U.N.i.K.u.M Unternehmerberatung und
con | cess M+A – Partner zeigt an diesem
Abend die verschiedenen Aspekte auf,
die bei einer Nachfolgeplanung zu be-
rücksichtigen sind, mögliche Risiken und
Fallstricke und erläutert die Vorzüge ei-
ner vorausschauenden Planung der Un-
ternehmensnachfolge für den Unterneh-
mer, seine Familie und seine Mitarbeiter.
Im Anschluss an den Vortrag haben die
Teilnehmer bei einem kleinen Imbiss die
Möglichkeit, ihre individuellen Fragen an
Herrn Rinderer zu richten und unterein-
ander ins Gespräch zu kommen.
Die Veranstaltung wird mit freundli-
cher Unterstützung der Kreissparkasse
Vulkaneifel, der Volksbank RheinAhrEifel
eG, der Volksbank Eifel eG, der Spar-
kasse Mittelmosel – Eifel Mosel Huns-
rück, der Volksbanken Raiffeisenbanken
im Landkreis Cochem-Zell sowie der
Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank
eG durchgeführt. Die Teilnahme ist
kostenfrei.
Um Anmeldung wird bis zum
28. April
2017
gebeten.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Vulkaneifel mbH,
Christina Kirst, Tel.: 06592/933-200,
E-Mail:
christina.kirst@vulkaneifel.deÖffentliche Bekanntmachung
zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006
in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung
des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel –
Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffene:
Anti Kota
Geburtsdatum:
01.12.1988
letzte bekannte Anschrift:
Aloys-Schneider-Straße 21, 54568 Gerolstein
Datum des Schreibens:
08.03.2017
Aktenzeichen:
4-31200-075-02776
Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer von ihr bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen
werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 110). Das Dokument wird
öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird
darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung
zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats
nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun,
Widerspruch einlegt.
Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 06.04.2017
i. A. gez.: Daun