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LANDKREIS VULKANEIFEL
Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2017
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.12.2016 auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz vom
14.12.1973 (GVBL. S. 451) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), i. V. m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in
der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
110.425.956 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
110.235.622 Euro
der Jahresüberschuss auf
190.334 Euro
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
106.254.656 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf
104.375.006 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
1.879.650 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 Euro
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
1.300.500 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
3.232.300 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
1.931.800 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
3.104.150 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
2.292.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 812.150 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf
0 Euro
verzinste Kredite auf
2.691.800 Euro
zusammen auf
2.691.800 Euro
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
735.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 275.500 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 75.000.000 Euro.
§ 5 Kreisumlage
Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 482) erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine
Kreisumlage.