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LANDKREIS VULKANEIFEL

Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2017

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.12.2016 auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz vom

14.12.1973 (GVBL. S. 451) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), i. V. m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

110.425.956 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

110.235.622 Euro

der Jahresüberschuss auf

190.334 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

106.254.656 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

104.375.006 Euro

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

1.879.650 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 Euro

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.300.500 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.232.300 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.931.800 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.104.150 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.292.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 812.150 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

2.691.800 Euro

zusammen auf

2.691.800 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

735.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 275.500 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 75.000.000 Euro.

§ 5 Kreisumlage

Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch

Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 482) erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine

Kreisumlage.