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Seite 5

LANDKREIS VULKANEIFEL

Der Umlagesatz wird festgesetzt für

- die Schlüsselzuweisungen A nach § 8 LFAG auf

45,0 v. H.

- die Schlüsselzuweisungen B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG auf 45,0 v. H.

- die Steuerkraftmesszahl nach § 13 LFAG auf

45,0 v. H.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt -41.918.350 Euro. Der voraussichtliche Stand des

Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt -41.728.016 Euro und zum 31.12.2018 -41.982.209 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 57 LKO

liegen vor, wenn sie im Einzelfall

• im Ergebnis- und Finanzhaushalt 20 % des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen,

• bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes bzw. Gesamtausgabebedarfs, bei

Baukosten 20 % des Gesamtausgabebedarfs übersteigen.

• Eine Überschreitung bis zu 5.000 Euro ist immer unerheblich, eine Überschreitung über 150.000 Euro immer erheblich.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

54550 Daun, den 05.04.2017

Kreisverwaltung Vulkaneifel

gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat

Hinweis:

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 20.03.2017 die Haushaltssatzung des Landkreises

Vulkaneifel für das Jahr 2017 aufsichtsbehördlich genehmigt (§ 57 LKO i. V. m. § 95 Abs. 4 und 5 GemO).

Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 2.691.800 € wird mit einem Teilbetrag in Höhe von

1.400.000 € genehmigt. Die Kreditgenehmigung für den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 1.291.800 € wird vorläufig versagt.

Haushaltssatzung und -plan liegen zur Einsichtnahme von

Dienstag, 18.04.2017, bis einschließlich Mittwoch, 26.04.2017,

während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str.25, 54550 Daun,

öffentlich aus.

Nach § 17 Abs. 6 LKO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften

der LKO oder auf Grund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig

zustande gekommen gelten.

Das gilt nicht, wenn

1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der

Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

jedermann diese Verletzung geltend machen.

54550 Daun, den 05.04.2017

Kreisverwaltung Vulkaneifel

gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat