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Dorferneuerung / Dorfentwicklung: Dorferneuerungskonzepte für Kolverath und Kötterichen anerkannt

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat die Dorferneuerungskonzepte für die Dörfer Kolverath und Kötterichen formell anerkannt. Damit können nun auch in diesen Dörfern Förderungen aus dem rheinlandpfälzischen Dorferneuerungsprogramm abgerufen werden. Neben Altbausanierung und Hofflächengestaltung können hier auch finanzielle Unterstützungen für den Bau von Ferienwohnungen oder Begrünungsmaßnahmen im Ortskern ermöglicht werden. 

Die jeweiligen Konzepte sind im Rahmen einer Dorfmoderation gemeinsam mit der Bevölkerung entstanden. In verschiedenen Arbeitskreisen hatten die Bewohner die Gelegenheit, an der zukünftigen Entwicklung ihres Heimatdorfes Anteil zu nehmen. Nachdem im letzten Jahr Borler die Anerkennung als Dorferneuerungsgemeinde erhalten konnte und auch die Ortsgemeinde Lirstal ein Konzept zur Anerkennung eingereicht hat, stehen künftig in vier weiteren Dörfern der VG Kelberg die Förderin-strumente der Dorferneuerung bereit. 

Ortsbildprägende Gebäude und spannende Projekte gibt es in jedem Ort!
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle Maßnahmen, die dazu führen, ein altes Gebäude am Leben zu erhalten, ihm neues Leben einzuhauchen und es wieder bewohnbar zu machen. Zu den Arbeiten gehören neben dem äußeren Erscheinungsbild – Dach, Fassade, Fenster, Haustür – auch sämtliche Installationen im Innenraum, wie Heizung, Elektro, Sanitär auch die Erneuerung von Treppen, Böden, Türen, Decken. 

Nachfolgend werden die wichtigsten Fördervorhaben nach der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) vorgestellt:

  • Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude.
  • Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur.
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter.
  • Bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden.
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen.
  • Investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden.
  • Initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürger.
  • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden.

Keine Förderung gibt es für Maßnahmen, die überwiegend der Verschönerung oder Bauunterhaltung dienen, wie zum Beispiel die ausschließliche Erneuerung der Fenster, des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung. 

Höhe der Förderung
Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 35 v. H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 €.

Bei den Vorhaben „Erhaltung/Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen“, „Verbesserung der Grundversorgung mit Dienstleistungen/Waren“ und „Fremdenverkehr“ kann die Zuwendung auf bis zu 40.903 € angehoben werden.

Eine Zuwendungsbewilligung ist nur möglich, wenn sich die förderfähigen Ausgaben auf mindestens 7.669 € belaufen!

Kontakt
Zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema „Dorferneuerung“ sowie zur fachlichen Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung:

 


Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024

Bleckhausen erreicht Platz 1

Die Entscheidung im diesjährigen Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf Kreisebene ist gefallen. Es war ein spannender und sehr interessanter Wettbewerb.

Die Teilnehmergemeinden Schönbach, Mückeln und Bleckhausen zeigten unterstützt durch eine große Bürgerbeteiligung, was ihr Dorf ausmacht. Jeder Ort ist einzigartig, vielfältig, lebenswert und zukunftsfähig mit seinen  individuellen Besonderheiten. Diese Gemeinden hatten den Mut, sich dem Wettbewerb zu stellen, was sie letztlich alle zu Gewinnern macht. 

Durchsetzen konnte sich schließlich die Ortsgemeinde Bleckhausen und wird den Landkreis Vulkaneifel im Gebietsentscheid der Region Trier vertreten. Dieser wird im Frühjahr 2025 stattfinden.

Bei der Bewertung werden vor allem folgende Bereiche beurteilt:

  • Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen
  • Bürgerschaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten
  • Baugestaltung und -entwicklung
  • Grüngestaltung/Das Dorf in der Landschaft
  • Gesamtbeurteilung (Gesamteindruck/Engagement Dorfgemeinschaft)

Für Fragen rund um den Dorfwettbewerb stehen Markus Kowall (06592/933-578) und Yvonne Geimer (06592/933-576) von der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung, auch per Mail an dorferneuerung@vulkaneifel.de 


Eine neue Ziegenherde am Weinfelder Maar

Daun, 13.05.2024: Am 2. Mai wurde die Weidesaison am Weinfelder Maar eröffnet. Anders als in den Jahren zuvor, ist Familie Fries nun in das Naturschutzprojekt am Weinfelder Maar eingestiegen. Nachdem Familie Kordel vom Weinfelder Hof über 10 Jahre lang die Beweidung des Gebietes über-nommen hatte, hat sie nun aus betrieblichen Gründen die Bewirtschaftung der Maarhänge an den Betrieb von Udo Fries übergeben.

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Eröffnung weiterer Grüngutsammelstellen

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) freut sich, die Eröffnung einer neuen Grüngutsammelstelle an der L421 von Daun nach Waldkönigen, Richtung Feriengebiet Dronkehof, bekanntzugeben. In den letzten Monaten wurden bereits Sammelstellen in Üdersdorf und Bongard eröffnet, was die Gesamtzahl der Grüngutsammelstellen im Landkreis Vulkaneifel auf insgesamt 16 erhöht.

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Erfolgreicher Workshop in der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Großes Interesse am Thema „Grenzen setzen und Nein! sagen“

Daun, 13.05.2024: Die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Doris Sicken veranstaltete am 02. Mai 2024 in Kooperation mit Arbeit und Leben Rheinland-Pfalz erneut einen Workshop in der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun. Die Veranstaltungsreihe „FRAUEN auf ihrem WEG“ mit dem diesjährigen Thema „Grenzen setzen und Nein! sagen“ erfreute sich großer Beliebtheit. 

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