Dorferneuerung / Dorfentwicklung: Dorferneuerungskonzepte für Kolverath und Kötterichen anerkannt
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat die Dorferneuerungskonzepte für die Dörfer Kolverath und Kötterichen formell anerkannt. Damit können nun auch in diesen Dörfern Förderungen aus dem rheinlandpfälzischen Dorferneuerungsprogramm abgerufen werden. Neben Altbausanierung und Hofflächengestaltung können hier auch finanzielle Unterstützungen für den Bau von Ferienwohnungen oder Begrünungsmaßnahmen im Ortskern ermöglicht werden.
Die jeweiligen Konzepte sind im Rahmen einer Dorfmoderation gemeinsam mit der Bevölkerung entstanden. In verschiedenen Arbeitskreisen hatten die Bewohner die Gelegenheit, an der zukünftigen Entwicklung ihres Heimatdorfes Anteil zu nehmen. Nachdem im letzten Jahr Borler die Anerkennung als Dorferneuerungsgemeinde erhalten konnte und auch die Ortsgemeinde Lirstal ein Konzept zur Anerkennung eingereicht hat, stehen künftig in vier weiteren Dörfern der VG Kelberg die Förderin-strumente der Dorferneuerung bereit.
Ortsbildprägende Gebäude und spannende Projekte gibt es in jedem Ort!
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle Maßnahmen, die dazu führen, ein altes Gebäude am Leben zu erhalten, ihm neues Leben einzuhauchen und es wieder bewohnbar zu machen. Zu den Arbeiten gehören neben dem äußeren Erscheinungsbild – Dach, Fassade, Fenster, Haustür – auch sämtliche Installationen im Innenraum, wie Heizung, Elektro, Sanitär auch die Erneuerung von Treppen, Böden, Türen, Decken.
Nachfolgend werden die wichtigsten Fördervorhaben nach der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) vorgestellt:
- Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude.
- Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur.
- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter.
- Bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden.
- Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen.
- Investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden.
- Initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürger.
- Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden.
Keine Förderung gibt es für Maßnahmen, die überwiegend der Verschönerung oder Bauunterhaltung dienen, wie zum Beispiel die ausschließliche Erneuerung der Fenster, des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung.
Höhe der Förderung
Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 35 v. H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 €.
Bei den Vorhaben „Erhaltung/Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen“, „Verbesserung der Grundversorgung mit Dienstleistungen/Waren“ und „Fremdenverkehr“ kann die Zuwendung auf bis zu 40.903 € angehoben werden.
Eine Zuwendungsbewilligung ist nur möglich, wenn sich die förderfähigen Ausgaben auf mindestens 7.669 € belaufen!
Kontakt
Zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema „Dorferneuerung“ sowie zur fachlichen Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung: