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Kommunales, Wahlen und Recht

kategorie kommunalesSie fühlen sich in Ihren Rechten verletzt und möchten Widerspruch einlegen? Sie möchten die aktuellen Wahlergebnisse nachlesen?

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Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung gilt für das Internet-Angebot www.vulkaneifel.de des Landkreises Vulkaneifel und die dort angebotenen eigenen Inhalte des Landkreises. Für Inhalte anderer Anbieter, auf die beispielsweise über Links verwiesen wird, gelten die dortigen Bestimmungen. Insbesondere sind diese gemäß § 7 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) für eigene Inhalte verantwortlich. Die Weiterleitung zu einem anderen Anbieter wird in unserem Internet-Angebot durch den sog. Hover-Effekt dargestellt. Wenn Sie mit der Maus über eine weiterführende Verlinkung fahren, wird Ihnen die verlinkte Website im Internet-Angebot unten links angezeigt.

Was wissen wir über Ihre Zugriffe auf unser Angebot?

Beim Zugriff auf das Internet-Angebot werden die folgenden Angaben in einer Protokolldatei auf dem Web- bzw. Anwendungsserver gespeichert:

  • IP-Adresse des Computers/Endgerätes, von dem die Anfrage abgeschickt wurde; dabei wird die IP-Adresse nach kurzer Zeit anonymisiert (durch Speicherung in verkürzter Form)
  • Angaben über den genutzten Serverdienst
  • Protokollversion
  • Name der abgerufenen Datei bzw. Angebotsseite (URL)
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • übertragene Datenmengen
  • Statusangaben (z.B. Fehlermeldungen).

Diese Informationen werden zum Zweck der Systemsicherheit und zu statistischen Zwecken genutzt. Die Internet-Adresse des von Ihnen genutzten Endgeräts wird dabei nach kurzer Zeit anonymisiert, indem das letzte Byte überschieben wird (z.B. 12.345.67.xxx). Es wird kein personenbezogenes Nutzungsprofil erstellt, die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf von 30 Tagen gelöscht. Dieses Angebot benutzt darauf aufbauend das Tool "Webalizer", eine Web-Analysesoftware zur statistischen Auswertung der Zugriffe von Nutzern auf das Internetangebot. "Webalizer" erstellt auf Basis der Daten der Server-Logfiles Übersichten beispielsweise zur Anzahl der Hits, File/Page Requests, Visits usw. In der von uns verwendeten Variante arbeitet das Webanalyse-Tool „Webalizer“ mit einer Anonymisierung von IP-Adressen. Dabei werden die IP-Adressen vor einer etwaigen Nutzung für die Analyse des Nutzungsverhaltens um die letzten drei Stellen gekürzt, sodass ein Personenbezug nicht mehr herstellbar ist und Sie als Nutzer für uns anonym bleiben. Die anonymisierten Datensätze werden auf unserem Webserver gespeichert und ausschließlich zu statistischen Zwecken hausintern ausgewertet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet zu keinem Zeitpunkt statt.

Wir wollen wissen, wer unser Angebot stört oder angreift

Zum Schutz vor Angriffen und zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs werden die Zugriffe auf das Internet-Angebot mit der vollständigen IP-Adresse vorübergehend und zugriffsgeschützt auf einem Sicherheitssystem (Firewall) automatisiert auf mögliche Risiken hin analysiert und für maximal sieben Tage gespeichert. Ausgenommen hiervon sind Daten über Zugriffe, die für die weitere Verfolgung von Angriffen und Störungen erforderlich sind.

Wir werden nur bei rechtswidrigen Angriffen versuchen herauszufinden, welche Person hinter einer IP-Adresse steht. Ansonsten bleibt diese Information für uns verborgen und wir versuchen nicht, an die Daten des Inhabers einer IP-Adresse zu kommen.

Cookies

Bei Ihrem ersten Besuch auf der Seite www.vulkaneifel.de zeigen wir Ihnen einen Hinweis, dass wir Cookies nutzen. Welche, ist im Folgenden dargestellt. Wenn Sie den Button „Ok“ in dem Hinweis anklicken, wird ein Cookie gesetzt, dass uns zeigt, dass Sie den Hinweis gesehen haben. Dieses Cookie gilt für die Dauer ihrer Browser-Sitzung und wird danach von Ihrem Browser automatisch gelöscht. Wenn Sie danach erneut unser Angebot aufrufen, wird Ihnen der Hinweis nochmals angezeigt. Das Gleiche passiert, wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser separat gelöscht haben oder www.vulkaneifel.de über ein anderes Endgerät aufrufen.

Beim Aufruf einzelner Seiten werden weiterhin temporäre Cookies verwendet, also kleine Textdateien mit technischen Informationen für die Verbindung Ihres Browsers zu unserem Angebot www.vulkaneifel.de. Diese Session-Cookies beinhalten keine personenbezogenen Daten und werden nach Ablauf der Sitzung mit dem Schließen des Web-Browsers automatisch gelöscht.

Bei der Nutzung fremder Inhalte über www.vulkaneifel.de z.B. im Fall einer Verlinkung können gegebenenfalls Cookies von Drittanbietern zum Einsatz kommen, ohne dass wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen können. Die gängigen Browser erlauben es, die Verarbeitung solcher Cookies festzulegen, so dass Sie das Speichern dieser Cookies deaktivieren bzw. die Art der Verarbeitung durch Ihren Browser einstellen oder diese Cookies löschen können.

Weiterleitung zu einem anderen Anbieter

Soweit aus unserem Angebot zu Inhalten anderer Anbieter verlinkt wird, ist dies erkennbar anhand eines Texthinweises oder Farbwechsel des Links (wenn Sie mit der Maus über eine weiterführende Verlinkung fahren, erfolgt ein Farbwechsel des Textes und die verlinkte Website im Internet-Angebot wird im Bildschirm unten links angezeigt, sog. Hover-Effekt). Die Nutzung dieser Angebote unterliegt gegebenenfalls anderen Bedingungen als in dieser Datenschutzerklärung beschrieben.

Social Plugins

Dieses Angebot nutzt keine Mechanismen, mit denen beim Besuch unseres Angebots automatisch Informationen an die Anbieter von Social Media-Diensten fließen (Social Plugins).

Etwaige Weiterleitungen zu Anbietern von Social Media-Diensten wie Youtube, Facebook etc. erfolgen ausschließlich via Link, so dass Daten über Ihren Besuch auf unserem Angebot (z.B. IP-Adresse, Zeitpunkt, URL) oder auf Ihrem Endgerät vorhandenen Daten (z.B. Cookie-Informationen) an die jeweiligen Anbieter erst bei einer bewussten Nutzung des Links übertragen werden.

Analyse Tools

Google reCAPTCHA

Wir nutzen “Google reCAPTCHA” (im Folgenden “reCAPTCHA”) auf unseren Websites. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (“Google”).
Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf unseren Websites (z.B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z.B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.
Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.
Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von Google entnehmen Sie folgenden Links: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ und https://www.google.com/recaptcha/intro/android.html.

Nutzung des Angebots ohne JavaScript

Wenn Sie in Ihrem Browser JavaScript deaktiviert haben, können Sie bestimmte Inhalte nicht nutzen (z.B. Videos) und es werden Ihnen auch bestimmte Hinweise, z.B. der o.g. Cookie-Hinweis, nicht angezeigt. Über Erweiterungen wie etwa NoScript können Sie JavaScript für bestimmte Seiten (z.B. www.vulkaneifel.de) zulassen.

Daten, die wir von Ihnen erfragen.

Wenn Sie unsere Online-Services nutzen, erfragen wir von Ihnen bestimmte Angaben. Diese werden ausschließlich für die mit dem jeweiligen Online-Service verfolgten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, wir bitten Sie dazu um Ihre Zustimmung. Die Daten werden für die Dauer von maximal drei Jahren gespeichert, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen sehen eine längere Speicherdauer vor.

Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten kann jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Soweit die Formulare Pflichtfelder enthalten, sind diese im Einzelfall gekennzeichnet und erläutert.

Verschlüsselung

Dieses Angebot unterstützt eine Leitungsverschlüsselung per HTTPS/TLS. Dadurch wird verhindert, dass bei der Übertragung Ihrer Daten im Internet diese durch Unbefugte zur Kenntnis genommen oder verändert werden können. Die so gesicherte Verbindung ist über die URL https://www.vulkaneifel.de zu erreichen.

Minderjährigenschutz

Kinder und Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Minderjährigen an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter.

Auskunftsrecht

Da wir nur im vorstehend geschilderten Umfang Daten von Ihnen und über Sie erheben, liegen uns aus der Nutzung unseres Angebots nur dann Informationen zu Ihrer Person vor, wenn Sie sich über die Online-Services an uns gewandt und dabei entsprechende Angaben gemacht haben. Auskunftsrechte hierzu können schriftlich oder per E-Mail uns gegenüber (siehe Impressum) geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Widersprüche zu einer erteilten Einwilligungserklärung.

Hinweise zur Verantwortung für die bereitgestellten Inhalte finden Sie im Impressum.

EU-Dienstleistungsrichtlinie - elektronische Kommunikation

Einheitlicher Ansprechpartner
Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt – bekannt als EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) – verabschiedet.

Ihre Bestimmungen mussten bis zum 28.12.2009 von allen zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Dienstleister, d.h. die Beseitigung von rechtlichen und administrativen Hindernissen für den Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten.

Zentrales Element der EU-DLR ist der Einheitliche Ansprechpartner (EAP). Seine Aufgabe ist es ab dem 01.01.2010, sich aktiv darum zu kümmern, dass Unternehmen die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse für ihre Belange zügig und mit möglichst wenig Aufwand erhalten. Er soll informieren, beraten und die Verwaltungswege für den Dienstleister bündeln.
Die fachliche Beratung verbleibt jedoch bei den zuständigen Behörden, die allerdings eng mit dem EAP zusammen arbeiten.

Die Inanspruchnahme des EAP ist freigestellt und kostenlos. Es kann auch jederzeit während des Antrags- bzw. Genehmigungsverfahrens der Kontakt zur Behörde direkt hergestellt werden und umgekehrt.


Elektronischer Zugang
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat für die rechtsverbindliche Kommunikation per E-Mail über das Portal des EAP (www.eap.rlp.de) eine E-Mail-Adresse eingerichtet.
Eine rechtsverbindliche Kommunikation mit der Kreisverwaltung ist über das o. a. Portal des Einheitlichen Ansprechpartners möglich.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit der rechtsverbindlichen Kommunikation mit der Kreisverwaltung über die E-Mail-Adresse: kv-daun@poststelle.rlp.de. Voraussetzung dabei ist jedoch, dass die E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.

Bitte beachten Sie:
Eine „einfache“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz erfüllt nicht die o. g. Anforderungen und stellt keine rechtsverbindliche Kommunikation mit der Kreisverwaltung dar.

Die Aufgabe des EAP wird in Rheinland-Pfalz von den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord und Süd wahrgenommen.


Informationen und Zugang zum EAP:

 

Kreisrechtsausschuss-Widerspruch (Fallbeispiel)

Das Widerspruchsverfahren beim Kreisrechtsausschuss - Schritte eines Widerspruchsverfahrens / Fallbeispiel Herr Meyer erhält einen Beitragsbescheid einer Verbandsgemeinde und glaubt, dass der Beitrag zu hoch festgesetzt ist. Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Beitragsbescheides weist ihn darauf hin, dass er Widerspruch einlegen kann.

Schriftlicher Widerspruch:

Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Herr Meyer kann nun selbst ein Schriftstück fertigen, dies der erlassenden Behörde (Verbandsgemeinde) zuschicken oder dem zuständigen Sachbearbeiter persönlich übergeben oder seinen Widerspruch schriftlich zur Niederschrift erklären. Die gleiche Vorgehensweise ist bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses bei der Kreisverwaltung gegeben.

Ausgangsbehörde hilft dem Widerspruch ab:

Kann Herr Meyer den zuständigen Sachbearbeiter mit seinen Argumenten davon überzeugen, dass eine andere Beurteilung der Angelegenheit gerechtfertig ist, wird dem Widerspruch abgeholfen. Je nach Einzelfall ist die Sache insgesamt erledigt oder es ergeht ein neuer Bescheid bzw. Änderungsbescheid. Für Herrn Meyer entstehen keinerlei zusätzliche Kosten.

Rücknahme des Widerspruch:

Kann der zuständige Sachbearbeiter andererseits jedoch den Widerspruchsführer davon überzeugen, dass der Bescheid ordnungsgemäß erlassen wurde, kann Herr Meyer jederzeit seinen Widerspruch schriftlich zurücknehmen oder auch die Rücknahme zur Niederschrift erklären.

Weitergabe an den Kreisrechtsausschuss:

Wird der Widerspruch nicht zurückgenommen oder hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, wird er dem Kreisrechtsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Die Geschäftsstelle trifft sodann alle Vorkehrungen für die mündliche Verhandlung. Zur mündlichen Verhandlung werden alle am Verfahren Beteiligten eingeladen. Eventuell auch noch andere berechtigte Dritte, wie z.B. bei Bausachen ein Nachbar. Herr Meyer kann sich bereits im Widerspruchsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, soweit die Angelegenheit schwieriger Natur ist.

Schriftliches Verfahren:

Der Kreisrechtsausschuss kann auch im sogenannten schriftlichen Verfahren beraten und Entscheiden, wenn die Beteiligten hierfür ihr Einverständnis gegeben haben. Das persönliche Erscheinen der Beteiligten ist nicht erforderlich.

Die Entscheidung:

Nach Beratung durch den Kreisrechtausschuss ist der Widerspruchsbescheid mit Begründung zu fertigen und Herrn Meyer zuzustellen. Herr Meyer muss dann entscheiden, ob er diese Entscheidung akzeptiert oder gegen den Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides Klage erhebt.  


Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht, auch als Staatsaufsicht im engeren Sinne bezeichnet, erstreckt sich grundsätzlich auf alle Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbänden. Sie ist eine reine Rechtsaufsicht. Die Aufsicht wird mit dem Ziel geführt, sicherzustellen, dass die kommunale Selbstverwaltung im Einklang mit dem geltenden Recht ausgeübt wird. Die Aufsichtsbehörde ist daher befugt, uneingeschränkt die formelle und materielle Rechtmäßigkeit gemeindlichen Handelns zu überprüfen. Zweckmäßigkeitsaspekte dürfen nicht Grundlage des aufsichtsbehördlichen Einschreitens sein.

Daneben wird die Kommunalaufsicht präventiv im Rahmen der Beratung schwieriger und/oder grundsätzlicher Finanzierungsangelegenheiten einschließlich Bezuschussung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, insbesondere des Kommunalrechts, des Gemeindewirtschaftsrechts und des Abgabenrechts tätig und berät und unterstützt die Gemeinden in den verschiedensten Bereichen bei Anträgen zur Erlangung staatlicher Fördermittel. Für die Bürgermeister nimmt es Aufgaben im Bereich des öffentlichen Dienstrechtes wahr.

Außerdem ist die Kommunalaufsicht VOB-Beschwerdestelle in Angelegenheiten unterhalb des EU-Schwellenwertes und Widerspruchsbehörde in weisungsfreien Angelegenheiten.  

Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamts erfüllt seine Aufgaben als Untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung unter fachlicher Weisungsbefugnis des Landesrechnungshofes (Gemeindeprüfungsamt) und als Rechnungsprüfungsamt des Landkreises.

Die Tätigkeit umfasst im wesentlichen die folgenden Aufgabengebiete:

Örtliche Prüfung:

  • Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises einschließlich des Anhangs
  • Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises einschließlich der Anlagen
  • Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist
  • Überwachung der Zahlungsabwicklung und Vornahme der örtlichen Kassenprüfungen bei der Kreiskasse einschließlich der Zahlstellen und Handvorschüsse
  • Weitere Prüfungen aufgrund Übertragung durch den Landrat

 
Überörtlichen Prüfung:

  • Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände (Verbandsgemeinden, Zweckverbände) aufgrund Übertragung durch den Rechnungshof
  • Durchführung der überörtlichen Kassenprüfungen bei den Verbandsgemeindekassen


Sonstige Prüfung:

  •     Prüfung von Verwendungsnachweisen
  •     Prüfung von Abrechnungen aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen

 


Kreisrechtsausschuss - Widerspruchsverfahren

"Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen," lautet die Formulierung in Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes. Dies bedeutet im Klartext, dass jeder, der sich durch eine behördliche Entscheidung in seinen Rechten verletzt fühlt, dagegen vorgehen kann.

Wie sich Bürger gegen eventuelle Verletzungen ihrer Rechte durch behördliche Entscheidungen wehren können wird in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und in dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) geregelt. Nach dessen Vorschriften kann ein Betroffener gegen Bescheide und Entscheidungen der Kreisverwaltung, der Verbandsgemeindeverwaltungen und der kreisangehörigen Gemeinden und seit dem 01.01.2005 auch in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten den sogenannten "Widerspruch" einlegen. Das Widerspruchsverfahren – auch Vorverfahren genannt – beginnt mit der Einlegung des Widerspruchs in schriftlicher Form oder mündlich zur Niederschrift bei der Behörde, die den anzufechtenden Bescheid erlassen hat. In gleicher Form kann der Widerspruch auch unmittelbar beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Vulkaneifel eingelegt werden.
Das Widerspruchsverfahren dient der nochmaligen Prüfung der jeweils strittigen Entscheidung in vollem Umfang, der Selbstkontrolle der Verwaltung sowie zur Entlastung der Gerichte. Die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, überprüft zunächst selbst die Rechtmäßigkeit des Bescheides. Kommt sie dabei zu dem Ergebnis, dass die Einwände des Betroffenen berechtigt sind, hilft sie dem Widerspruch ab, indem der Bescheid aufgehoben wird oder die beantragte Leistung bewilligt wird.

Ist sie der Meinung, dass ihre Entscheidung zu Recht ergangen, legt sie den Widerspruch dem Kreisrechtsschuss zur Entscheidung vor. Der Kreisrechtsausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Beisitzern. Den Vorsitz im Kreisrechtsausschuss führt der Landrat. Er hat jedoch derzeit drei Beamten den Vorsitz im Kreisrechtsausschuss übertragen.

Der Kreistag wählt die ehrenamtlichen Beisitzer (Laienbeisitzer) für die Dauer seiner Wahlzeit. Die Anzahl der Beisitzer beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Vulkaneifel liegt seit der Kommunalwahl 1994 bei 14. Diese Beisitzer werden gleichmäßig zu den Sitzungen herangezogen, wobei die Reihenfolge vom Landrat allgemein vor Beginn des Kalenderjahres bestimmt wird. In der konkreten Widerspruchssache entscheidet somit der Kreisrechtsausschuss in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, wobei alle Mitglieder gleiches Stimmrecht haben.

Der Kreisrechtsausschuss entscheidet in der Regel nach einer mündlichen Verhandlung, zu der der betroffene Bürger und der Vertreter der Behörde frühzeitig eingeladen werden. In der Sitzung haben die Beteiligten nochmals die Gelegenheit, ihre jeweiligen Standpunkte darzulegen und Unklarheiten oder Missverständnisse zu beseitigen. Die mündliche Verhandlung dient daher auch dem Ziel, im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften Rechtsfrieden herzustellen. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, entscheidet der Rechtsausschuss im Anschluss an die mündlichen Verhandlung in geheimer Beratung über den Widerspruch. Die dort getroffene Entscheidung ist schriftlich mit ausführlicher Begründung dem beteiligten Bürger ("Widerspruchsführer" genannt) und der Behörde, die den Bescheid erlassen hat ("Widerspruchsgegner" genannt) schriftlich zuzustellen. Die Verfahren vor dem Kreisrechtsausschuss sind – ausgenommen sozialrechtliche Angelegenheiten – kostenpflichtig. Von dem unterlegenen Verfahrensbeteiligten wird eine Gebühr nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit zwischen 20,00 € und 1000,00 € zuzüglich Auslagen erhoben.

Sofern der betroffene Bürger im Widerspruchsverfahren keinen Erfolg hatte, kann er beim zuständigen Verwaltungsgericht in Trier bzw. in Angelegenheiten der Grundsicherung und der Sozialhilfe beim Sozialgericht in Trier Klage erheben.


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