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LANDKREIS VULKANEIFEL
Schülerbeförderung / Fahrplanänderungen zum Schuljahres-
beginn 2017/2018
Zum Schuljahresbeginn erfolgen, wie je-
des Jahr, Änderungen des Fahrplanes.
Eltern und Schüler sollten sich daher ei-
nige Tage vorher am Aushangfahrplan
an den Bushaltestellen über diese Än-
derungen informieren. Des Weiteren ist
eine Information über die Fahrplanaus-
kunft des Verkehrsverbundes Raum Trier
(VRT) möglich.
Die Internetadresse lautet:
www.vrtinfo.de. Auch mit der Fahrplan
App des VRT kommen die Schüler in nur
wenigen Schritten zu ihrem persönlichen
Fahrplan. Sollten Sie Fragen haben, so
stehen Ihnen folgende/r Mitarbeiter/-in
der Kreisverwaltung Vulkaneifel zur Ver-
fügung: Dieter Klein, Tel.: 06592/933-310,
und Stefanie Marx, Tel.: 06592/933-217.
Am
Montag, 21. August 2017, 17.00 Uhr,
findet im Sitzungssaal 15 a der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550
Daun, eine
öffentliche
Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit folgender Tagesordnung statt:
1. Einwohnerfragestunde
2. Genehmigung der letzten Niederschrift
3. Sportanlagenförderung - Prioritätenliste 2018
4. Bericht des Kreisjugendpflegers
5. Änderung der Richtlinien des Landkreises Vulkaneifel über die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Einrich-
tungen und Maßnahmen der Jugendhilfe
6. 1. Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Vulkaneifel über die Grundsätze der Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und in Kindertagespflege sowie die Heranziehung zu den Kosten vom 08.12.2015
7. Verwendung der freiwerdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld aus dem Jahr 2016
8. Landesförderung der Ferienbetreuung von Schulkindern
9. Einrichtung einer Beschwerdestelle in der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz
10. Verschiedenes
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Daun, 02.08.2017
gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
G
rundstücksverkehr
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Grundbuch von Demerath (Amtsgericht Daun): Blatt 1003:
Flur 8 Nr. 7/1 – Gebäude- und Freifläche, Treisbach – 5260 qm
Flur 8 Nr. 7/2 – Landwirtschaftsfläche, Treisbach – 4230 qm
Flur 8 Nr. 12/1 – Waldfläche, Wasserfläche, Treisbach – 5410 qm
Flur 8 Nr. 12/2 – Waldfläche, Wasserfläche, Treisbach – 6018 qm
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbs-
interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel
bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich
bekunden.
Öffentliche Bekanntmachung
Die Bezirksregierung Köln hat die in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kronenburger See am 15.12.2016
beschlossene 10. Änderung der Verbandssatzung gemäß § 20 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs.1 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abt. Bauen, Schulen, ÖPNV 54550 Daun, 01.08.2017 gez.: i.A. Ewertz, Abteilungsleiterin
Sprechtag des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland Pfalz,
Dieter Burgard, in Daun
Die nächste Möglichkeit für Bürgerinnen
und Bürger aus dem Landkreis Vulkan-
eifel, ihre Anliegen und Probleme mit
Dieter Burgard persönlich zu besprechen,
besteht am
Dienstag, 22. August 2017,
in der Kreisverwaltung in Daun.
Anmeldungen nimmt das Büro des Bür-
gerbeauftragten, Tel.: 06131/2899999,
bis
14. August 2017
entgegen.
Der Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz
beim Landtag und arbeitet eng mit dem
Petitionsausschuss des Landtags Rhein-
land-Pfalz zusammen. Seine Aufgabe
ist es unter anderem, bei Problemen mit
einer Verwaltung nach Lösungen zu su-
chen. Unabhängig setzt er sich für eine
schnelle Klärung ein und versucht, im
Rahmen seiner Möglichkeiten eine Annä-
herung der Positionen zu erreichen.
Der Beauftragte für die Landespolizei ist
Ansprechpartner bei Bürgerbeschwer-
den oder Anregungen zur Polizei des
Landes. Ebenso können Polizeibeamte
sich mit Eingaben im Zusammenhang
mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt
und ohne Einhaltung des Dienstwegs
an ihn wenden. Schriftliche Eingaben/
Beschwerden können per Brief, per Tele-
fax, per E-Mail oder über die Internetseite
und telefonisch an Dieter Burgard, 55116
Mainz, Kaiserstr. 32, Tel.: 06131/28999-0,
Fax: 06131/2899989, E-Mail: poststelle@
derbuergerbeauftragte.rlp.de,eingereicht
werden. Die aktuellen Termine von
weiteren Sprechtagen finden Interes-
sierte im Videotext, Tafel 725, im SWR
Fernsehen. Informationen über die
Arbeit des Bürgerbeauftragten sowie das
Online-Formular finden Sie im Internet
unter:
www.derbuergerbeauftragte.rlp.de