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Seite 2

LANDKREIS VULKANEIFEL

Schülerbeförderung / Fahrplanänderungen zum Schuljahres-

beginn 2017/2018

Zum Schuljahresbeginn erfolgen, wie je-

des Jahr, Änderungen des Fahrplanes.

Eltern und Schüler sollten sich daher ei-

nige Tage vorher am Aushangfahrplan

an den Bushaltestellen über diese Än-

derungen informieren. Des Weiteren ist

eine Information über die Fahrplanaus-

kunft des Verkehrsverbundes Raum Trier

(VRT) möglich.

Die Internetadresse lautet:

www.vrtinfo.de

. Auch mit der Fahrplan

App des VRT kommen die Schüler in nur

wenigen Schritten zu ihrem persönlichen

Fahrplan. Sollten Sie Fragen haben, so

stehen Ihnen folgende/r Mitarbeiter/-in

der Kreisverwaltung Vulkaneifel zur Ver-

fügung: Dieter Klein, Tel.: 06592/933-310,

und Stefanie Marx, Tel.: 06592/933-217.

Am

Montag, 21. August 2017, 17.00 Uhr,

findet im Sitzungssaal 15 a der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550

Daun, eine

öffentliche

Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Einwohnerfragestunde

2. Genehmigung der letzten Niederschrift

3. Sportanlagenförderung - Prioritätenliste 2018

4. Bericht des Kreisjugendpflegers

5. Änderung der Richtlinien des Landkreises Vulkaneifel über die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Einrich-

tungen und Maßnahmen der Jugendhilfe

6. 1. Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Vulkaneifel über die Grundsätze der Förderung von Kindern in Tagesein-

richtungen und in Kindertagespflege sowie die Heranziehung zu den Kosten vom 08.12.2015

7. Verwendung der freiwerdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld aus dem Jahr 2016

8. Landesförderung der Ferienbetreuung von Schulkindern

9. Einrichtung einer Beschwerdestelle in der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz

10. Verschiedenes

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Daun, 02.08.2017

gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

G

rundstücksverkehr

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Demerath (Amtsgericht Daun): Blatt 1003:

Flur 8 Nr. 7/1 – Gebäude- und Freifläche, Treisbach – 5260 qm

Flur 8 Nr. 7/2 – Landwirtschaftsfläche, Treisbach – 4230 qm

Flur 8 Nr. 12/1 – Waldfläche, Wasserfläche, Treisbach – 5410 qm

Flur 8 Nr. 12/2 – Waldfläche, Wasserfläche, Treisbach – 6018 qm

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbs-

interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel

bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich

bekunden.

Öffentliche Bekanntmachung

Die Bezirksregierung Köln hat die in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kronenburger See am 15.12.2016

beschlossene 10. Änderung der Verbandssatzung gemäß § 20 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs.1 des Gesetzes über kommunale

Gemeinschaftsarbeit in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abt. Bauen, Schulen, ÖPNV 54550 Daun, 01.08.2017 gez.: i.A. Ewertz, Abteilungsleiterin

Sprechtag des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland Pfalz,

Dieter Burgard, in Daun

Die nächste Möglichkeit für Bürgerinnen

und Bürger aus dem Landkreis Vulkan-

eifel, ihre Anliegen und Probleme mit

Dieter Burgard persönlich zu besprechen,

besteht am

Dienstag, 22. August 2017,

in der Kreisverwaltung in Daun.

Anmeldungen nimmt das Büro des Bür-

gerbeauftragten, Tel.: 06131/2899999,

bis

14. August 2017

entgegen.

Der Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz

beim Landtag und arbeitet eng mit dem

Petitionsausschuss des Landtags Rhein-

land-Pfalz zusammen. Seine Aufgabe

ist es unter anderem, bei Problemen mit

einer Verwaltung nach Lösungen zu su-

chen. Unabhängig setzt er sich für eine

schnelle Klärung ein und versucht, im

Rahmen seiner Möglichkeiten eine Annä-

herung der Positionen zu erreichen.

Der Beauftragte für die Landespolizei ist

Ansprechpartner bei Bürgerbeschwer-

den oder Anregungen zur Polizei des

Landes. Ebenso können Polizeibeamte

sich mit Eingaben im Zusammenhang

mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt

und ohne Einhaltung des Dienstwegs

an ihn wenden. Schriftliche Eingaben/

Beschwerden können per Brief, per Tele-

fax, per E-Mail oder über die Internetseite

und telefonisch an Dieter Burgard, 55116

Mainz, Kaiserstr. 32, Tel.: 06131/28999-0,

Fax: 06131/2899989, E-Mail: poststelle@

derbuergerbeauftragte.rlp.de,

eingereicht

werden. Die aktuellen Termine von

weiteren Sprechtagen finden Interes-

sierte im Videotext, Tafel 725, im SWR

Fernsehen. Informationen über die

Arbeit des Bürgerbeauftragten sowie das

Online-Formular finden Sie im Internet

unter:

www.derbuergerbeauftragte.rlp.de