Beförderung von Kindergartenkindern
Kindergartenkinder werden ab dem 3. Lebensjahr im Bus befördert. Die Kosten hierfür übernimmt, bei Vorliegen der Voraussetzungen, der Landkreis. Die Beförderung erfolgt bis auf wenige Ausnahmen im Öffentlichen Linienverkehr. Da dies besondere Sorgfalt voraussetzt, hat der Landkreis einen Maßnahmenkatalog für die Beförderung der Kinder erstellt, der allen Fahrern, die mit der Beförderung von Kindergartenkindern beauftragt sind, als Arbeitsanweisung dient. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengestellt:
- Für jedes Kindergartenkind wird ein Sitzplatz garantiert.
- Die Fahrzeuge müssen allen straßenverkehrszulassungsrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entsprechen.
- Bei allen Fahrten, die von Kindergartenkindern in Anspruch genommen werden, erfolgt der Zu- und Ausstieg aller Fahrgäste nur durch die Vordertür. Die Hintertür des Fahrzeugs bleibt geschlossen. So wird gewährleistet, dass kein Kind unbemerkt den Bus verlässt.
- Wenn der Bus bei der Rückfahrt ausnahmsweise vor der festgelegten Ankunftszeit an der Haltestelle im Wohnort ankommt, muss bis zur Weiterfahrt die fahrplanmäßige Abfahrtzeit abgewartet werden.
- Nach Beendigung der Fahrt wird der Bus an der letzten Haltestelle (bei der Hinfahrt am Kindergarten, bei der Rückfahrt an der letzten Ausstiegshaltestelle für die Kinder) durch den Fahrer auf evtl. im Bus verbliebene Kinder kontrolliert. Findet er dabei ein Kind vor, benachrichtigt er unverzüglich die Eltern. Hierzu ist es unbedingt notwendig, dass Sie Ihrem Kind eine oder mehrere Notfallnummern in die Tasche legen, unter denen Sie jederzeit erreichbar sind. Können die Eltern nicht erreicht werden, benachrichtigt der Fahrer die Polizei.
- Den Erziehungsberechtigten und sonstigen Begleitpersonen wird die Möglichkeit eingeräumt, die Busse zu Begleitzwecken kostenfrei zu nutzen, soweit die Kapazität der Fahrzeuge dies zulässt.
Gerade zum Thema Aufsichtspflicht bei der Beförderung mit dem Bus kommen immer wieder Fragen auf. Wir möchten deshalb auf Folgendes hinweisen:
- Der Busfahrer ist für die sichere Beförderung der Kinder im Bus verantwortlich. In dieser Zeit hat er die Aufsichtspflicht. Der Weg vom Wohnort zur Haltestelle und zurück liegt in der Verantwortung und Aufsichtspflicht der Eltern.
Bitte beachten Sie daher Folgendes: Der Fahrer darf ein Kind auch dann an der Haltestelle aussteigen lassen, wenn dort kein Elternteil bereit steht, um es abzuholen.
Es ist daher sehr wichtig, dass Sie Ihr Kind immer zuverlässig und pünktlich vom Bus abholen!
Warten Sie für den Busfahrer erkennbar an der Haltestelle, und nicht z. B. im Auto am Straßenrand. Sollten Sie persönlich verhindert sein, sorgen Sie dafür, dass an Ihrer Stelle jemand anders das Kind abholt (Großeltern, Onkel, Tante oder andere Vertrauensperson).
Wird das Kind von niemandem abgeholt und verlässt den Bus nicht freiwillig, so nimmt der Fahrer es weiter mit, und versucht die Eltern zu benachrichtigen. Ist das nicht möglich, informiert er die Polizei. Sie müssen in diesem Fall mit dem Fahrer klären, wo Sie Ihr Kind abholen können.
Wir bitten Sie im Sinne der Sicherheit Ihres Kindes um Beachtung dieser Information.
Dokumente:
- Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten für die Kindergartenbeförderung
- Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten für die Kindergartenbeförderung "Alter Markt, Gerolstein"
- Richtlinien des Landkreises Vulkaneifel für die Beförderung von Kindergartenkindern
- Standorte der Schulen und Kinderärten im LK Vulkaneifel