Die Gleichstellung von Mann und Frau zählt zu den wichtigsten Grundrechten.
In Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, auf Grundlage von Gesetzen an der Umsetzung des verfassungsmäßig geregelten Gleichstellungsgebotes im Alltag mitzuwirken.
Die Tätigkeitsfelder der Gleichstellungsbeauftragten sind im Landkreis Vulkaneifel in externe und interne Aufgaben gegliedert. Die externen Aufgaben übernimmt die kommunale Gleichstellungsbeauftragte.
Für alle Themen, die sich auf Fragen der Gleichberechtigung innerhalb der Kreisverwaltung Vulkaneifel gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz beziehen, ist die behördeninterne Gleichstellungsbeauftragte zuständig.
Zu den Aufgaben der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gehören:
- Initiierung von Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Arbeitsleben, in der Familie, im sozialen Umfeld sowie in der Gesellschaft
- Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen und Einrichtungen, die den Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten berühren
- Ansprechpartnerin für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises, Beratungsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in enger Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden
- Erstellung von Aufklärungs- und Informationsmaterial sowie Öffentlichkeitsarbeit und Pressemitteilungen
- Organisation und Durchführung eigener Veranstaltungen
- Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie den für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes
Zu den Arbeitsschwerpunkten zählen:
- Frauen im Erwerbsleben
- Frauen in Partnerschaft und Familie
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- Förderung von Mädchen
- Frauen und soziale Sicherung
Doris Sicken stellt sich vor

Doris Sicken ist Verwaltungsfachwirtin und war zuvor 33 Jahre lang bei der Verbandsgemeinde Daun zunächst in der Finanzabteilung und im Ordnungsamt sowie in der Sozialabteilung, später in der Stabsstelle Koordination des VG Bürgermeisters tätig. Zu Ihren Aufgaben dort gehörte u.a. auch die Mitarbeit beim "Wege-Prozess" oder bei der "Vor-Tour-Der Hoffnung".
Seit Anfang des Jahres 2021 ist Doris Sicken beim Landkreis Vulkaneifel als kommunale Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt. Hier knüpft sie an die Arbeit ihrer Vorgängerinnen Edith Peters und Anja Saupe an. Da sie sowohl beruflich als auch privat sehr gerne mit Menschen zu tun hat, liegt ihr eine weitere Verdichtung des Frauennetzwerkes sehr am Herzen. Eine Frage, die sie gerne mit beantworten möchte: " Wie können Mädchen und Frauen aller Altersklassen hier gut leben?"
Bei ihren Angeboten für die Bürger:innen des Landkreises, wie Ideenworkshops oder Diskussionsrunden, sollen auch Männer nicht außen vor bleiben. Denn sie sind genauso mitverantwortlich, dass Gleichberechtigung gelingt. Als kommunale Gleichstellungsbeauftragte will sie Ansprechpartnerin für die Bürger:innen im Landkreis sein und mit ihrer Arbeit die Menschen durch Veranstaltungen und die Vermittlung von Beratungsangeboten für das Thema Gleichberechtigung noch mehr sensibilisieren. Dafür will sie zukünftig eine regelmäßige Sprechstunde anbieten, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Darüber hinaus ist es ihr wichtig, Frauen für die Kommunalpolitik zu begeistern, denn auch hier sind diese oftmals unterrepräsentiert.

