Bürgerstiftung

Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel

Gemeinsam Gutes anstiften

Der Landkreis Vulkaneifel zeichnet sich insbesondere durch das starke Engagement und das Zusammengehörigkeitsgefühl seiner Bürgerinnen und Bürger aus. Mit der Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel soll dieses Engagement gestärkt und Projekte sowie Vereine / Institutionen, die im Interesse der Bürger/innen handeln, individuell und nachhaltig gefördert werden.


Was ist Sinn und Zweck der Bürgerstiftung?

Die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel ist eine Stiftung von Bürgern für Bürger/innen. Sie bietet die Möglichkeit, durch stiften und spenden, gesellschaftliche Vorhaben sowie Vereine oder Institutionen zu fördern, die im Interesse der Region und der Bürger/innen liegen. Die Bürger/innen legen fest, welche Projekte und Aktivitäten sie fördern möchten und können somit eine Mitverantwortung für eine zukunftsweisende Entwicklung im Landkreis übernehmen!


Was fördert die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel?

Die Bürgerstiftung verfolgt ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke, und unterstützt mit den Erträgen ihres Stiftungskapital sowie mit Spenden Projekte und Aktivitäten insbesondere in den Bereichen:

  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz
  • Heimatpflege, Heimatkunde und Brauchtum
  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Sport
  • Kunst und Kultur
  • Jugendhilfe
  • Seniorenhilfe
  • Naturschutz und Landespflege
  • Tierschutz
  • Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege
  • Wissenschaft und Forschung
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Wohlfahrtswesen
  • Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Opferhilfe und Hilfe für beeinträchtigte Menschen
  • Völkerverständigung und Partnerschaften


Wie funktioniert die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel?

Die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel ist eine rechtlich unselbständige Stiftung im Rahmen der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Vulkaneifel und wird von der Deutschen Stiftungstreuhand AG, Fürth betreut und verwaltet.
Den Grundstein für die Stiftung hat die Kreissparkasse Vulkaneifel mit der Einzahlung des Gründungskapitals in Höhe von 10.000,00 € gelegt.
Mit Hilfe von Zustiftungen wird dann langfristig ein Stiftungskapital aufgebaut.

Die Förderung der Projekte, Aktivitäten von gemeinnützigen Vereinen / Institutionen erfolgt ausschließlich aus den erwirtschafteten Zinsen des Stiftungskapitals und laufenden Spendeneinnahmen. Das ursprüngliche Stiftungskapital wird somit nicht angetastet und bleibt immer bestehen.

Über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat. Dieser setzt sich aus der Landrätin des Landkreises Vulkaneifel (Vorsitzende), den Damen und Herren Kreisbeigeordneten für die jeweilige Dauer der Legislaturperiode des Kreistages sowie dem Büroleiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel (Geschäftsführer), zusammen.


Wie können Sie die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel unterstützen?

Sie können die Bürgerstiftung mit Spenden oder Zustiftungen unterstützen.

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital, aus dessen Erträgen mildtätige und gemeinnützige Zwecke unterstützt werden können.

Mit einer Spende können Sie hingegen Projekte oder Institutionen direkt und individuell unterstützen.

Eine gute Gelegenheit die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel zu unterstützen bieten besondere Anlässe, wie bspw. ein runder Geburtstag, die Goldene Hochzeit, das Firmenjubiläum, etc.. Schlagen Sie Ihren Gratulanten vor, statt eines Geschenks, die Bürgerstiftung zu bedenken.

Spenden als auch Zustiftungen sind in jeder Höhe möglich und können anonym oder öffentlich erfolgen. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungskapital, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde.


Wie lautet die Bankverbindung?

Die Einzahlung einer Spende oder Zustiftung können Sie auf folgendes Konto vornehmen:

Kreissparkasse Vulkaneifel
IBAN: DE13 5865 1240 0000 3069 36
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel


Steuerliche Vorteile / Zuwendungsmöglichkeiten

Alle Zuwendungen an die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel können steuerlich geltend gemacht werden.


Spenden: 
Bis zu 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig. Zuwendungen, die im laufenden Jahr den  vorgenannten Höchstbetrag übersteigen, werden unbegrenzt in die folgenden steuerlichen Veranlagungszeiträume vorgetragen.

Zustiftungen: 
Zustiftungen bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.

Förmliche Zuwendungsbestätigungen werden für Zuwendungen größer 200,00 € ausgestellt. Hierzu ist eine komplette Adressangabe erforderlich.

Für Zuwendungen bis zu 200,00 € können Sie hier eine Bestätigung herunterladen, welche Sie zusammen mit Ihrem Kontoauszug beim Finanzamt vorlegen können.

Schenkungen an die Bürgerstiftung sowie Erbschaften und Zuwendungen im Rahmen der letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) zu Gunsten der Bürgerstiftung sind von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit.