Lernmittelfreiheit

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

    Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Ausleihe gegen Gebühr und die Lernmittelfreiheit. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte kostenlos.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Vulkaneifel

    Seit dem Schuljahr 2010/2011 können Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz an der Schulbuchausleihe in unentgeltlicher (kostenloser) und entgeltlicher Form teilnehmen.

    Dies ist auch ab sofort online möglich! 

    Im Landkreis Vulkaneifel bieten folgende Schulen (in Trägerschaft des Landkreises) die Möglichkeit der Teilnahme an der Schulbuchausleihe an:

    • Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun
    • Thomas-Morus-Gymnasium Daun
    • St. Matthias-Gymnasium Gerolstein
    • Drei-Maare-Realschule plus Daun mit Fachoberschule
    • Berufsbildenden Schule Gerolstein (nur die Vollzeitbildungsgänge mit Ausnahme die des Berufsvorbereitungsjahres)

    Bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe; werden die Einkommensgrenzen überschritten, ist die Ausleihe gegen Entgelt möglich.

    Die Einkommensgrenze beträgt bei minderjährigen Schüler/innen, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, bei

    • einem Kind 26.500,- €
    • zwei Kindern 30.250,- €
    • drei Kindern 34.000,- €
    • vier Kindern 37.750,- €
    • zzgl. 3.750,- € für jedes weitere Kind.

    Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei

    • einem Kind 22.750,- €
    • zwei Kindern 26.500,- €
    • drei Kindern 30.250,- €
    • vier Kindern 34.000,- €
    • zzgl. 3.750,- € für jedes weitere Kind.

    Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gilt als maßgebliches Einkommen das Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern oder Elternteile, in deren Haushalt die Schülerin oder der Schüler lebt oder zuletzt gelebt hat.

    Hinweise:

    Im Falle der unentgeltlichen Schulbuchausleihe bitten wir, den Antrag vollständig, das heißt mit den entsprechenden Einkommensnachweisen (welche dies sind können Sie dem Antrag auf Lehrmittelfreiheit entnehmen) bis zum 15.03. eines jeden Jahres an die Kreisverwaltung Vulkaneifel zu senden. Anträge die nach dem v. g. Termin eingehen, werden generell nicht mehr für das neue Schuljahr berücksichtigt.

    Für den Fall, dass Sie sich zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr anmelden möchten, bitten wir Sie, sich ein Benutzerkonto auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur anzulegen. Hierzu erhalten Sie im Vorfeld von der jeweiligen Schule eine persönliche Schülerkennung.

    Im Anschluss daran haben Sie dann die Möglichkeit, sich verbindlich zur Ausleihe gegen Gebühr anzumelden.

    Die Termine für die Ausgabe der Schulbücher können Sie sowohl dem Abholschein als auch der örtlichen Presse entnehmen.

  • Verfahrensablauf

    Bei dem für Ihre Schule zuständigen Schulträger sind die Antragsunterlagen auf Gewährung von Lernmittelfreiheit in Papierform einzureichen.

  • Voraussetzungen

    Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die in § 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhalten auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) kostenfrei.

    Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres nehmen ebenfalls an der kostenfreien Lernmittelausleihe teil, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit, der an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger zu richten ist.

    Die schriftliche Antragstellung entfällt für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Bei der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) fallen (auch an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr) keine Gebühren für die Ausleihe von Lernmitteln an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Abgabefrist für das Antragsformular zur Beantragung von Lernmittelfreiheit ist jeweils der 15. März für das folgende Schuljahr. In begründeten Fällen kann der Antrag auch später gestellt werden, beispielsweise bei einem Zuzug nach Rheinland-Pfalz nach dem 15. März.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Antragsunterlagen können auf nachfolgender Seite aufgerufen und ausgedruckt werden.
     

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Lernmittelfreiheit haben, an den zuständigen Schulträger (i. d. R. Verbandsgemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung oder privater Schulträger). Wer dies im Einzelfall ist, erfahren Sie im Schulsekretariat.

Zuständige Abteilungen