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Seite 6

LANDKREIS VULKANEIFEL

Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in

Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des

Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein

unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Ausländerbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen

sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene:

Kaczmarczyk, Tomasz Sobieslaw Geburtsdatum:

02.11.1978

Geburtsort:

Ketrzyn / Polen

letzte bekannte Anschrift: Feusdorfer Straße 8, 54582 Jünkerath

Datum des Schreibens:

08.08.2017

Aktenzeichen:

3-1225-02

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen

werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 028). Das Dokument wird öffentlich zugestellt,

wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass

das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur

Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Ausländerbehörde

Daun, 24.08.2017

i.A. gez.: Saxler

Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in

Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des

Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein

unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Ausländerbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen

sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene:

Draugs, Arnis

Geburtsdatum:

30.09.1967

Geburtsort:

Riga / Lettland

letzte bekannte Anschrift: Vordere Dell 38, 54568 Gerolstein

Datum des Schreibens:

10.08.2017

Aktenzeichen:

3-1225-02

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen

werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 028). Das Dokument wird öffentlich zugestellt,

wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass

das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur

Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Ausländerbehörde

Daun, 24.08.2017

i.A. gez.: Saxler

Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in

Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des

Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein

unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Ausländerbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen

sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene:

Ambrulevicius, Saulius

Geburtsdatum:

10.06.1992

Geburtsort:

Kaunas / Litauen

letzte bekannte Anschrift: Vordere Dell 38, 54568 Gerolstein

Datum des Schreibens:

09.08.2017

Aktenzeichen:

3-1225-02

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen

werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 028). Das Dokument wird öffentlich zugestellt,

wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass

das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur

Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Ausländerbehörde

Daun, 24.08.2017

i.A. gez.: Saxler