Die Landrätin vertritt als oberste Repräsentantin den Landkreis nach außen. Sie leitet die Kreisverwaltung und ist Vorsitzende des Kreistages. Sie nimmt sowohl politische als auch verwaltende Funktionen wahr.
Der Kreistag bildet unterschiedliche Ausschüsse, in denen die Mitglieder sich intensiv mit einzelnen Themen beschäftigen können und bestimmte Themenbereiche für den Kreistag vorbereiten und sogar beschließen.
Wichtige Grundsatzentscheidungen wie etwa die Verantwortungsbereiche der Ausschüsse legt der Kreistag in der Hauptsatzung fest. Die Geschäftsordnung des Kreistages regelt alle den Ablauf der Sitzung betreffenden Fragen.