Agrarförderung 2022: Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF)
Ab dem 01.07.2022 können Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, Bracheflächen zur Beweidung nutzen oder zu Futterzwecken mähen.
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