Übernahme von Fahrtkosten im Rahmen der Schülerbeförderung zum Schuljahr 2024/25
Zum Beginn des laufenden Schuljahres 2023/2024 haben alle anspruchsberechtigten SchülerInnen ein Deutschlandticket (in Form einer Chipkarte oder der HandyApp) erhalten. Auf den Chipkarten ist ein Ablaufmonat (Bsp. 09/2028) aufgedruckt. Dies bedeutet, dass die Karte höchstens eine Nutzungsdauer bis zu diesem Zeitpunkt haben kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der auf der Chipkarte genannte Ablaufmonat nicht automatisch mit dem Bewilligungszeitraum der Schülerbeförderung identisch ist.