Öffentliche Ausschreibungen

Seit dem 18.10.2018 besteht die gesetzliche Verpflichtung, EU-Vergaben von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (EU-weite Vergaben nach VOB/A EU & VGV) elektronisch durchzuführen. Das bedeutet, dass der gesamte Vergabeprozess - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – grundsätzlich nur noch elektronisch erfolgen darf. Vergabeunterlagen müssen ab diesem Zeitpunkt elektronisch bereitgestellt und Angebote sowie Teilnahmeanträge in elektronischer Form angenommen werden. Informationen zum Vergabeverfahren, wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen, Zu- und Absageschreiben dürfen durch den Auftraggeber seither nur noch elektronisch übermittelt werden. Auch Unternehmen sind seit diesem Zeitpunkt zur elektronischen Kommunikation verpflichtet und sollen ihre Anfragen und Hinweise sowie nachgeforderte Unterlagen zum Vergabeverfahren in der Regel digital an den Auftraggeber übermitteln.

Für nationale Vergabeverfahren folgt die Verpflichtung zur elektronischen Vergabe mit Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wonach Auftraggeber  seit dem 01.01.2019 ihre Bekanntmachung und Vergabeunterlagen elektronisch zur Verfügung stellen und Angebote in elektronischer Form akzeptieren müssen.

Um die Umsetzung der eVergabe für die Unternehmen so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, haben sich der Landkreis Vulkaneifel und die zugehörigen Verbandsgemeinden vor vielen Jahren für die Einführung einer einheitlichen und gemeinsamen e-Vergabeportallösung entschieden.

Der Landkreis und die Verbandsgemeinden veröffentlichen ihre Ausschreibungen seither auf dem „gemeinsames Vergabeportal des Landkreises Vulkaneifel“  und stellen den Unternehmen alle vergaberelevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Über das gemeinsame Vergabeportal ist es möglich, den gesamten Ausschreibungsprozess von der Vorbereitung über die Bekanntmachung sowie Durchführung bis zur Bewertung und Zuschlagserteilung rechtskonform durchzuführen.