Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.12.2025 auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL. S. 451) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), i. V. m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. | Im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 171.444.750 € | 169.943.587 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 182.106.851 € | 185.667.744 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | 10.662.101 € | 15.724.157 € |
2. | Im Finanzhaushalt | 2026 | 2027 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -6.275.827 € | -11.306.614 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.882.655 € | 5.172.375 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 11.287.998 € | 11.720.098 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -6.405.343 € | -6.547.723 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 12.681.170 € | 17.854.337 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2026 | 2027 |
zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
verzinste Kredite auf | 6.405.343 € | 6.547.723 € |
zusammen auf | 6.405.343 € | 6.547.723 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
| 2026 | 2027 |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf | 5.856.808 € | 5.825.000 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf | 2.962.250 € | 1.118.750 € |
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| 2026 | 2027 |
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 45.000.000 € | 45.000.000 € |
§ 5 Kreisumlage
Gemäß § 31 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 07. Dezember 2022 (GVBl. S. 413), erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage.
Der Umlagesatz wird festgesetzt für
| 2026 | 2027 |
die Schlüsselzuweisungen A nach § 8 LFAG auf | 46,7 v.H. | 46,7 v.H. |
die Steuerkraftmesszahl nach § 17 LFAG auf | 46,7 v.H. | 46,7 v.H. |
die Zuweisung für Stationierungsgemeinden und für zentrale Orte nach § 19 LFAG auf | 46,7 v.H. | 46,7 v.H. |
§ 6 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt voraussichtlich ‑11.253.592 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt ‑17.263.764 Euro, zum 31.12.2026 -27.925.865 Euro und zum 31.12.2027 -43.650.022 Euro.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzelfall
- im Ergebnis- oder Finanzhaushalt 20 % des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen,
- bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes bzw. Gesamtausgabebedarfs, bei Baukosten 20 % des Gesamtausgabebedarfs übersteigen.
Eine Überschreitung bis zu 5.000 Euro ist immer unerheblich, eine Überschreitung über 150.000 Euro immer erheblich.
Erhebliche außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzelfall im Ergebnis- oder Finanzhaushalt den Betrag von 5.000,00 Euro übersteigen.
Bisher im Ergebnishaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. im Finanzhaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Auszahlungen im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 3 GemO sind erheblich, wenn sie 0,5 v.H. der Gesamtaufwendungen bzw. der ordentlichen Gesamtauszahlungen übersteigen.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
54550 Daun, den 18.02.2026 Kreisverwaltung Vulkaneifel
Julia Gieseking
Landrätin
Hinweis:
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 17.02.2026 die Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für die Jahre 2026 und 2027 aufsichtsbehördlich genehmigt (§ 57 LKO i. V. m. § 95 Abs. 4 und 5 GemO).
Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 6.405.343 € für das Haushaltsjahr 2026, sowie 6.547.723 € für das Haushaltsjahr 2027 wird genehmigt.
Die in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe von 2.962.250 € für das Haushaltsjahr 2026, sowie 1.118.750 € für das Haushaltsjahr 2027 wird genehmigt.
Haushaltssatzung und -plan liegen zur Einsichtnahme von Montag, 02.03.2026, bis einschließlich Mittwoch, 11.03.2026, während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str.25, 54550 Daun, öffentlich aus.
Nach § 17 Abs. 6 LKO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder auf Grund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Das gilt nicht, wenn
- die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
54550 Daun, 18.02.2026 Kreisverwaltung Vulkaneifel
Julia Gieseking
Landrätin

