Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (BImSchG)

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 04.11.2025 gemäß § 4 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen (nachfolgend: SB 01, SB 02, SB 03, SB 04, SB 05), davon 2 WEA des Typs Nordex Delta4000 N149 4.5 TCS 164 (SB 02, SB 04) mit einer Nabenhöhe von je 164 m, Rotordurchmesser 149 m, Gesamthöhe 238,5 m mit einer Nennleistung von je 4,5 MW sowie 3 WEA des Typs Nordex Delta4000 N149 4.5 TS 125 (SB 01, SB 03, SB 05) mit einer Nabenhöhe von je 125 m, Rotordurchmesser 149 m, Gesamthöhe 199,5 m mit einer Nennleistung von je 4,5 MW in der Gemarkung Strotzbüsch, Flur 15, Flurstück 9/3 (SB 01), Flur 20, Flurstück 16/2 (SB 02), Flur 16, Flurstück 12/1 (SB 03), Flur 18, Flurstück 19/1 (SB 04), Flur 17, Flurstück 31/1 (SB 05) in der Verbandsgemeinde Daun.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG, § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV), sowie den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, wird folgende Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Firma Boreas Energie GmbH wird -vorbehaltlich etwaiger privater Rechte Dritter- die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen (nachfolgend: SB 01, SB 02, SB 03, SB 04, SB 05), davon 2 WEA des Typs Nordex Delta4000 N149 4.5 TCS 164 (SB 02, SB 04) mit einer Nennleistung von je 4,5 MW sowie 3 WEA des Typs Nordex Delta4000 N149 4.5 TS 125 (SB 01, SB 03, SB 05) mit einer Nennleistung von je 4,5 MW in der Gemarkung Strotzbüsch auf den o.a. Grundstücken gemäß § 4 Abs. 1 und i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV sowie i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhanges 1 UVPG erteilt.

Anlage

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück

RW

HW

SB 01

125 m

149 m

199,5 m

Strotzbüsch

15

9/3

32.353.572

5.550.984

SB 02

164 m

149 m

238,5 m

Strotzbüsch

20

16/2

32.353.399

5.550.542

SB 03

125 m

149 m

199,5 m

Strotzbüsch

16

12/1

32.354.079

5.550.958

SB 04

164 m

149 m

238,5 m

Strotzbüsch

18

19/1

32.353.973

5.550.239

SB 05

125 m

149 m

199,5 m

Strotzbüsch

17

31/1

32.354.347

5.550.688

Koordinaten UTM ETRS89 Zone 32.

  • Die Genehmigung berechtigt ferner zur Herstellung der in den Antrags- und Planunterlagen dargestellten
    • erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen,
    • Kranstellflächen,
    • internen Zuwegungen sowie der beidseitigen Arbeitsbereiche entlang der internen Zuwegungen sowie
    • zur Durchführung der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, die zur Errichtung und zum Betrieb der WEA erforderlich sind.
  • Die externe Kabeltrasse ist Gegenstand eines separaten naturschutzrechtlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens.
  • Ebenfalls Bestandteil der Genehmigung sind die darin enthaltenen Nebenbestimmungen, die zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne von § 12 Abs. 1 BImSchG erforderlich sind.
  • Die Genehmigung ist gemäß § 63 Abs. 1 BImSchG sofort vollziehbar.
  • Die Kosten des Verfahrens werden mit gesondertem Bescheid festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
  • Der Genehmigung liegen die vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit Antragsdatum vom 15.09.2022 vervollständigt am 07.11.2022 – in Folge aktualisiert durch Nachreichungen vom 17.04.2025 und 21.05.2025 – zugrunde. Diese Antragsunterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides. Die Ausführung des Vorhabens hat nach diesen Antragsunterlagen zu erfolgen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  • Die Unterlagen zu den Raumnutzungsanalysen der Rotmilan Brutpaare im Untersuchungsgebiet (Unterlagen 12.7 bis 12.7.3.4) werden ausdrücklich nicht zum Bestandteil einer Zulassung nach BImSchG erklärt.
  • Das im Verfahren eingereichte Gutachten „Ergebnisse der naturschutzfachlichen Erfassungsarbeiten im Bereich des geplanten Windparks der OG Strotzbüsch, Kreis Vulkaneifel Teil B – Fauna- und Biotoperfassung“, Büro für Umweltplanung Brötz, Sinzig-Koisdorf, Stand: Januar 2025, wird vorliegend als fachlich fundierte Erfassung betrachtet, die den aktuellen Zustand hinsichtlich der Brutvogel-Vorkommen abbildet. Entsprechend sind die Daten bei der Festlegung von Maßnahmen zum Schutz europäischer Vogelarten, insbesondere dem Rotmilan und zur Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher Konflikte berücksichtigt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun erhoben werden.

Entsprechend § 63 Abs. 1 BImSchG haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer WEA an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Wird der Widerspruch nicht binnen eines Monats begründet, soll die Behörde den Widerspruch zurückweisen.

Laut § 63 Abs. 2 BImSchG kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage gegen eine Zulassung einer WEA an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Bescheides beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz gestellt und begründet werden. Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch die Zulassungsentscheidung Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Frist von einem Monat stellen und begründen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen Kenntnis erlangt.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung kann im Zeitraum vom 09.03.2026 bis 23.03.2026 hier eingesehen werden und liegt in der Zeit vom 09.03.2026 bis 23.03.2026 in der Kreisverwaltung Vulkaneifel – Untere Immissionsschutzbehörde –, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Zimmer 310, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Außerdem kann der Bescheid mit Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel – Untere Immissionsschutzbehörde -, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, schriftlich angefordert werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als bekannt gegeben.

Kreisverwaltung Landkreis Vulkaneifel

-Untere Immissionsschutzbehörde-

AZ: 6-5610-5 WKA Strotzbüsch

Daun, den 24.02.2026

 

Im Auftrag

gez. Michelle Schoden