Einreichung des Bauantrages ab dem 01.01.2026

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weisst darauf hin, dass der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) von der Bauherrin oder dem Bauherrn ab dem 01.01.2026 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel einzureichen ist.

Für die Bearbeitung von Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO sind nach wie vor die jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen zuständig und die Bauunterlagen sind dort einzureichen.