Mögliche Gefährdung der Standsicherheit von Bauwerken

Die Unteren Bauaufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz wurden über die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord mit Schreiben vom 16.12.2025 auf ein Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 12.12.2025 in o.g. Sache hingewiesen. 

Was ist geschehen und warum wird informiert? 

Am 6. November 2023 stürzte das Dach der Kirche St. Elisabeth in Kassel vollständig ein. Die Haupttragelemente des Dachkonstruktion der Kirche (Baujahr 1959/60) bildeten geklebte Holzstegträger (sogenannte „Wolff“-Stegträger).
In der Zwischenzeit liegen nähere Erkenntnisse hinsichtlich der Schadensursache vor, die zum Einsturz geführt haben können. Aus dem Gutachten des Büro HAZ Kassel geht hervor, dass der Einsturz sehr wahrscheinlich auf das Versagen der mit Harnstoffharz ausgeführten Generalkeilzinkenverbindungen in Firstnähe zurückzuführen ist. Als eine wesentliche Ursache wurde die mangelhafte Ausführung – vermutlich mit einem ungeeigneten Verfahren zum Aufbringen des Anpressdrucks – identifiziert. Es ist bislang nicht endgültig geklärt, ob neben objektspezifischen auch systematische Ursachen für den Einsturz vorliegen, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch andere Objekte betroffen sein könnten.
Der Landkreis Vulkaneifel als Bauaufsichtsbehörde ist dazu verpflichtet, mögliche Objekte zu identifizieren, um eine Überprüfung der Standsicherheit vornehmen zu lassen. Hierfür ist der Landkreis auf Mithilfe angewiesen.

Da die bauaufsichtliche Zulassung der Wolff-Stegträger Konstruktion nur vom 23.12.1958 bis zum 30.11.1970 bestand, können nur Objekte mit einem Baujahr aus dieser Zeit betroffen sein. Die Baukonstruktion mit geleimten Stegträgern ist insbesondere dafür geeignet, größere Stützweiten zu realisieren. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass eher größere Gebäude (z. B. öffentliche Gebäude, Gewerbe- oder Industriebauten) mit dieser Bauweise hergestellt wurden. Ein Einsatz bei Wohngebäuden ist eher auszuschließen, da hier bei kleinen Stützweiten keine geleimten Hölzer, sondern übliche Vollhölzer zur Ausführung gekommen sind.

Eigentümerinnen und Eigentümer eines Gebäudes mit einem Baujahr von 1958 bis 1970, die Anlass dazu haben, anzunehmen, dass in ihrem Gebäude geleimte Holzbinder als Trägerelemente verbaut worden sind, werden gebeten, sich mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel bauaufsicht@vulkaneifel.de in Verbindung zu setzen.